Der Magistrat der Stadt Ulrichstein hat am 06.04.2023 beschlossen, für den o.g. Feldweg das Entwidmungsverfahren einzuleiten.
Diese Entwidmung wird gemäß § 6 Hessisches Straßengesetz (HStrG) damit begründet, dass die vorgesehene Fläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden ist, da diese keine weitere Erschließungsfunktion hat.
Die beabsichtigte Einziehung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 2 HStrG als Ankündigung öffentlich bekannt gegeben. Es ist beabsichtigt, diese Teilfläche mit Wirkung zum 15.08.2023 einzuziehen.
Durch die beabsichtigte Einziehung verliert dieser Weg seine Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche und der Gemeingebrauch erlischt.
Anhand des beigefügten unmaßstäblichen Lageplans ist die örtliche Lage der einzuziehenden Fläche ersichtlich.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden und sind zu richten an:
Magistrat der Stadt Ulrichstein,
Marktstraße 28-32,
35327 Ulrichstein
Ulrichstein, 10. Mai 2023