| Öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung |
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| Einladung der Mitglieder | der Stadtverordnetenversammlung |
| Ort der Sitzung: | Sitzungssaal, Rathaus Ulrichstein |
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| Beginn der Sitzung 20:02 Uhr | Ende der Sitzung 20:36 Uhr |
| Anwesend | Anmerkungen |
Stadtverordnetenvorsteher Karl Weisensee
Dirk Bauer
Reinhard Eifert
Christian Faust
Philipp Geiß
Jörg Hermann
Till Hermann
Torsten Jost
Dr. Sven Kilian
Michael Mettler
Jan Philipp Mettler
Frank Schäfer
Klaus-Dieter Semmler
Jens Scharmann
1. Stadtrat Joachim Erbes
Bürgermeister Dr. Steffen Scharmann
Stadträtin Marion Möller
Stadtrat Werner Funk
Stadtrat Manfred Feineis
Stadtrat Volker Scharmann
Stadtrat Mirko Auer
Stadtrat Armin Kraft
Anke Prössl
| Abwesend | Anmerkungen |
Stadtverordneter Albert Appel
| Sonstige TeilnehmerInnen | Anmerkungen |
| OV Ulrichstein, OV Bobenhausen II, OV Kölzenhain, OV Ober-Seibertenrod, OV Rebgeshain, OV Unter-Seibertenrod, Presse: Dieter Graulich sowie weitere Gäste der Großgemeinde |
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Der Vorsitzende:
Stadtverordnetenvorsteher Karl Weisensee
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SchriftführerIn
Anke Prössl
| 1. | Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht aus der Betriebskommission "SWU" |
| 3. | Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein, Stadtteil Kölzenhain Bebauungsplan „An den Hofäckern“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) |
| 4. | Friedhofs- und Bestattungswesen; hier: 1. Änderungssatzung der Friedhofsordnung vom 01. April 2022 |
| 5. | Neuwahl eines Mitgliedes für den Kindergartenausschuss und den pädagogischen Ausschuss; hier: Ausscheiden eines gewählten Mitgliedes |
| 6. | Anfragen und Mitteilungen |
| TOP 1. | Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee eröffnet um 20:02 Uhr die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden, insbesondere den alten/neuen Stadtverordneten Klaus-Dieter Semmler sowie den ehemaligen Bürgermeister Schneider. Er stellt fest, dass die Stadtverordneten durch Einladung vom 06. Dezember 2023 ordnungsgemäß zur Sitzung einberufen wurden und in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. Hiergegen ergeben sich keine Einwände.
Weiterhin fragt der Stadtverordnetenvorsteher die Anwesenden, ob Einwände gegen das Fotogafieren und die Veröffentlichung der Bilder durch die Presse besteht. Hiergegen werden ebenfalls keine Einwände erhoben.
| TOP 2. | Bericht aus der Betriebskommission "SWU" |
Bürgermeister Dr. Scharmann teilt mit, dass seit der letzten Stadtverordnetensitzung keine Sitzung der Beriebskommission stattgefunden hat.
Er informiert die Stadtverordnetenversammlung darüber, dass es in der vergangenen Woche drei Wasserrohrbrüche im „Schnappenhain“ auf privaten Grundstücken gegeben hat. Die Firma Caspar arbeitet derzeit an der Beseitigung der Rohrbrüche.
| TOP 3. | Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein, Stadtteil Kölzenhain Bebauungsplan "An den Hofäckern" (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee verliest den Beschlussvorschlag.
Bürgermeister Dr. Scharmann erläutert den TOP und teilt der Stadtverordnetenversammlung mit, dass der Magistrat dem TOP einstimmig zugestimmt hat.
Beschluss:
Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 BauGB
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An den Hofäckern“ im Stadtteil Kölzenhain (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB).
(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und beinhaltet in der Flur 1 die Flurstücke 58tlw., 61tlw., 63/1, 63/2 und 64tlw., Gemarkung Kölzenhain.
Gleichzeitig sind bisher nicht erfasste, aber genehmigte Gebäude und Nutzungen in den Geltungsbereich mit einzubeziehen. Da die Fläche von drei Seiten durch die bestehende Bebauung der Ortslage geprägt wird, erfolgt mit dieser Aufstellung des Bebauungsplanes auch eine Nachverdichtung im Innenbereich, so dass das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommt.
(4) Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
(5) Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
(6) Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
(7) Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
| Anwesend: | 14 |
| Für den Beschluss: | 14 |
| Gegen den Beschluss: | |
| Enthaltungen: | |
| Befangen: | |
Zur Kenntnis genommen
| TOP 4. | Friedhofs- und Bestattungswesen; hier: 1. Änderungssatzung der Friedhofsordnung vom 01. April 2022 |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee verliest den Beschlussvorschlag.
Bürgermeister Dr. Scharmann erläutert den Hintergrund des TOP.
Stadtverordneter Michael Mettler erkundigt sich, ob es gemäß diesem Beschluss den Angehörigen somit nicht mehr möglich ist, ein Grab selbst zu räumen.
Es folgt seitens der Stadtverordnetenversammlung eine Diskussion, da dies nunmehr lediglich in § 11 Abs. 2 der Friedhofsgebührenordnung geregelt ist und nicht mehr in der hiesigen 1. Änderungssatzung der Friedhofsordung.
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee bittet um 20.13 Uhr um eine Sitzungsunterbrechung, damit die alte Friedhofsordnung zum Vergleich herangezogen werden kann.
Die Sitzung wird um 20:30 Uhr fortgesetzt.
Nach einer weiteren kurzen Erörterung des TOP schlägt Stadtverordnetenvorsteher Weisensee vor, den § 36 der Friedhofsordnung um die nachfolgende Nr. (3) zu ergänzen:
§ 36 Abs. (3) Friedhofsordnung:
„Die Grabräumungsgebühren entstehen abweichend von § 3 Abs. 1 der Friedhofsgebührenordnung bei Überlassung der Grabstätte und können zurückerstattet werden bei eigener, ordnungsgemäßer Räumung innerhalb von 3 Monaten durch den Nutzungsberechtigen.“
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 1 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes (FBG) v. 05.07.2007 (GVBl. I S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz v. 23.08.2018 (GVBl. S. 381) die beigefügte 1. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung der Stadt Ulrichsteim vom 01. April 2023.
| - | Der beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
| - | Die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung tritt am Tage nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft. |
| - | Der § 36 Abs. 2 der seitherigen Satzung tritt am gleichen Tage außer Kraft. |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
| Anwesend: | 14 |
| Für den Beschluss: | 14 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
Zur Kenntnis genommen
| TOP 5. | Neuwahl eines Mitgliedes für den Kindergartenausschuss und den pädagogischen Ausschuss; hier: Ausscheiden eines gewählten Mitgliedes |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee begründet kurz den TOP und geht auf die beiden Gremien ein. Das bisherige Mitglied schafft es aus Zeitgründen nicht, dieses Amt weiter wahrzunehmen. Gegen die seitherige Handhabung, dass eine Person Mitglied in beiden Ausschüssen wird, ergibt sich kein Widerstand.
Der Stadtverordnete Jan Philipp Mettler schlägt Herrn Michael Mettler als neues Mitglied für die beiden Ausschüsse vor.
Beschluss:
Der Stadtverordnete Michael Mettler wird als neues Mitglied für den Kindergartenausschuss und den pädagogischen Ausschuss gewählt.
| Abstimmungsergebnis: | Dem Beschluss wurde zugestimmt. |
| Anwesend: | 14 |
| Für den Beschluss: | 12 |
| Gegen den Beschluss: | 1 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Befangen: | 0 |
Zur Kenntnis genommen
| TOP 6. | Anfragen und Mitteilungen |
Bürgermeister Dr. Scharmann teilt mit, dass keine Anfragen und Mitteilungen vorliegen.
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee bedankt sich bei der Stadtverordnetenversammlung, der Verwaltung und dem Bauhof sowie dem Magistrat für die gute Zusammenarbeit.
Abschließend lädt er zu einem gemütlichen Beisammensein in den Spiegelsaal ein.