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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen in der Stadt Ulrichstein für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Alsfeld und den Strafkammern des Landgerichts Gießen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein hat in ihrer Sitzung am 12.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Gießen und das Amtsgericht Alsfeld gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 30.05. bis 06.06.2023 (eine Woche, die mindestens fünf Werktage umfassen muss) zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:

Bürgerbüro des Rathauses, Marktstraße 28-32, 35327 Ulrichstein, während der Öffnungszeiten.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich beim Magistrat der Stadt Ulrichstein, Marktstraße 28-32, 35327 Ulrichstein oder zur Niederschrift Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in der Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Ulrichstein, 15.05.2023

gez.
Edwin Schneider
Bürgermeister