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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein

hier: Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters

Hiermit mache ich gemäß § 58 der Hessischen Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete

Herr Reinhard Eifert, Teichstraße 17, 35327 Ulrichstein

mit sofortiger Wirkung aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschieden ist.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der „Alternative für Deutschland“ AfD rückt gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Herr Gerhard Bärsch

Neuer Weg 1, 35327 Ulrichstein

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein nach.

Gegen vorstehende Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Ulrichstein gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Ulrichstein, Marktstraße 28 - 32, 35327 Ulrichstein, einzulegen.

Ulrichstein, 04.06.2024

Dr. Steffen Scharmann
Gemeindewahlleiter