Es werden alle Hundebesitzer daran erinnert, dass
am 01. Juli 2023
die Hundesteuer fällig wird.
Wir bitten um Begleichung der Beträge bis zum 01. Juli 2023.
Nach diesem Zeitpunkt wird die Mahnung unter Anrechnung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren nach dem Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz durchgeführt.