Am Samstag, den 8. Juli 2023 um 20.00 Uhr
findet im Dorfgemeinschaftshaus Ober-Seibertenrod die diesjährige Jahreshauptversammlung statt.
Herzlich eingeladen sind alle Jagdgenossen/innen mit Partner/innen sowie ehemalige Genossenschaftsmitglieder.
Abstimmungsberechtigt sind nur alle im Genossenschaftskataster eingetragenen Eigentümer von bejagbaren Grundstücken oder deren mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter.
Das Jagdkataster kann bis zum 7. September eingesehen werden.
Eigentumsveränderungen des Grundbesitzes sind nachzuweisen.
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit |
| 2. | Totenehrung |
| 3. | Bericht des Vorsitzenden |
| 4. | Bericht des Rechners |
| 5. | Bericht des Genossenschaftsausschusses |
| 6. | Entlastung von Vorstand und Rechner |
| 7. | Verwendung des Jagdpachterlöses |
| 8. | Antrag auf vorzeitige Jagdpachtverlängerung |
| 9. | Grußwort der Gäste |
| 10. | Verschiedenes |
| 11. | Verlesen des Protokolls |
Das gemeinsame Abendessen findet am Anfang der Versammlung statt.
Nach §6 der Satzung ist bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Einladung jede Genossenschaftschaftsversammlung beschlußfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen und vertretenen Genossen.
Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 7. Juli schriftlich beim Jagdvorsteher einzureichen.