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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wirtschaftsplan

des Eigenbetriebes Stadtwerke Ulrichstein (SWU)

für das Wirtschaftsjahr 2024

Aufgrund der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (Hess. EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I. S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein am 01.03.2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

Der Wirtschaftsplan wird im Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgesetzt

Erfolgsplan

Umsatzerlöse/Erträge  — 2.010.648 EUR

Aufwendungen  — 1.794.308 EUR

somit mit einem Überschuss von  — 216.340 EUR

Vermögensplan

Deckungsmittel (Mittelherkunft)  — 435.540 EUR

Mittelverwendung (Ausgaben)  — 454.778 EUR

somit mit einem Fehlbetrag von  — 19.238 EUR

2.)

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan 2024 erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0,00 EUR.

3.)

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

4.)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000 EUR festgesetzt.

5.)

Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2024 beschlossene Stellenübersicht.

Ulrichstein, 01.03.2024

DER MAGISTRAT
DER STADT ULRICHSTEIN
gez.
Dr. Steffen Scharmann
Bürgermeister

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 103 Abs. 2 i.V.m. § 115 Abs. 3 i.V.m. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in Ziffer 4. des Wirtschaftsplanes ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Hiermit erteile ich unter Bezug auf die Begleitverfügung gleichen Datums die aufsichtsbehördliche Genehmigung

1. gemäß § 105 Abs. 2 i. V. m. § 115 Abs. 3 HGO zu dem im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

250.000 €

(in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro).

Lauterbach, 03.06.2024

Der Landrat des Vogelsbergkreises
- Kommunale Finanzaufsicht-
gez.
Görig

Der Wirtschaftsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, 27.06.2024 bis Montag, 08.07.2024 im Rathaus der Stadt Ulrichstein, Finanzverwaltung, Zimmer 6, Marktstraße 28 - 32, 35327 Ulrichstein zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ulrichstein, 20.06.2024

Der Magistrat der Stadt Ulrichstein
gez.
Dr. Steffen Scharmann
Bürgermeister und
Vorsitzender der Betriebskommission