Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein am 01.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 6.673.588 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 6.641.740 EUR |
| mit einem Saldo von — 31.848 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 3.500 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR |
| mit einem Saldo von — 3.500 EUR |
| mit einem Überschuss von — 35.348 EUR, |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 272.668 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 75.000 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 596.660 EUR |
| mit einem Saldo von — 521.660 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 504.460 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 378.277 EUR |
| mit einem Saldo von — 126.183 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag — 122.809 EUR |
| festgesetzt. | |
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 504.460 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 490 v.H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 490 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Ulrichstein, 01.03.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 202 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
| 1. | die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2024 der Stadt Ulrichstein, |
| 2. | den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Ulrichstein für das Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von |
|
| 504.460 € |
|
| (in Worten: fünfhundertviertausendvierhundertsechzig Euro) |
|
| gemäß § 103 Abs. 2 HGO. |
| 3. | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von |
|
| 400.000 € |
|
| (in Worten: vierhunderttausend Euro) |
|
| gemäß § 105 Abs. 2 HGO. |
Lauterbach, 03.06.2024
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, 27.06.2024 bis Montag, 08.07.2024 im Rathaus der Stadt Ulrichstein, Zimmer 6, Finanzverwaltung, Marktstraße 28 - 32, 35327 Ulrichstein zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Ulrichstein, den 20.06.2024