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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wirtschaftsplan

des Eigenbetriebes Stadtwerke Ulrichstein (SWU)

für das Wirtschaftsjahr 2026

Aufgrund der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (Hess. EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I. S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein am 23.01.2026 Wirtschaftsplan beschlossen:

Der Wirtschaftsplan wird im Wirtschaftsjahr 2026 wie folgt festgesetzt

Erfolgsplan

Umsatzerlöse/Erträge 2.320.480,00 EUR

Aufwendungen 2.275.804,24 EUR

somit mit einem Überschuss von 44.675,76 EUR

Vermögensplan

Deckungsmittel (Mittelherkunft) 1.570.626,76 EUR

Mittelverwendung (Ausgaben) 1.357.602,00 EUR

somit mit einem Überschuss von 213.024,76 EUR

2.)

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan 2026 erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.000.000,00 EUR.

3.)

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

4.)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000 EUR festgesetzt.

5.)

Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung am 23.01.2026 beschlossene Stellenübersicht.

Ulrichstein, 23.01.2026

DER MAGISTRAT
DER STADT ULRICHSTEIN
gez.
Dr. Steffen Scharmann
Bürgermeister

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 105 Abs. 2 i.V.m. § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in Ziffer 4. des Wirtschaftsplanes ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Hiermit erteile ich unter Bezug auf die Begleitverfügung gleichen Datums die aufsichtsbehördliche Genehmigung

1. gemäß § 103 Abs. 2 i. V. m. § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu den in Ziffer 2. des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Ulrichstein für das Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Kreditaufnahmen in Höhe von

1.000.000 €

(in Worten: eine Million Euro) und

2. gemäß § 105 Abs. 2 i. V. m. § 115 Abs. 3 HGO zu dem unter Ziffer 4. des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Ulrichstein für das Wirtschaftsjahr 2026 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

250.000 €

(in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro).

Der Landrat des Vogelsbergkreises
gez.
(Dr. Mischak)

Der Wirtschaftsplan steht zur Einsicht im Internet unter www.ulrichstein.de zur Verfügung, kann aber jederzeit auch gerne im Rathaus eingesehen werden.

Der Magistrat der Stadt Ulrichstein
gez.
Dr. Steffen Scharmann
Bürgermeister und
Vorsitzender der Betriebskommission