Aufgrund der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (Hess. EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I. S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein am 23.01.2026 Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Wirtschaftsplan wird im Wirtschaftsjahr 2026 wie folgt festgesetzt
Umsatzerlöse/Erträge 2.320.480,00 EUR
Aufwendungen 2.275.804,24 EUR
somit mit einem Überschuss von 44.675,76 EUR
Deckungsmittel (Mittelherkunft) 1.570.626,76 EUR
Mittelverwendung (Ausgaben) 1.357.602,00 EUR
somit mit einem Überschuss von 213.024,76 EUR
| 2.) | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan 2026 erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.000.000,00 EUR. |
| 3.) | Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. |
| 4.) | Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000 EUR festgesetzt. |
| 5.) | Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung am 23.01.2026 beschlossene Stellenübersicht. |
Ulrichstein, 23.01.2026
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 105 Abs. 2 i.V.m. § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in Ziffer 4. des Wirtschaftsplanes ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich unter Bezug auf die Begleitverfügung gleichen Datums die aufsichtsbehördliche Genehmigung
1. gemäß § 103 Abs. 2 i. V. m. § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu den in Ziffer 2. des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Ulrichstein für das Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Kreditaufnahmen in Höhe von
1.000.000 €
(in Worten: eine Million Euro) und
2. gemäß § 105 Abs. 2 i. V. m. § 115 Abs. 3 HGO zu dem unter Ziffer 4. des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Ulrichstein für das Wirtschaftsjahr 2026 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
250.000 €
(in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro).
Der Wirtschaftsplan steht zur Einsicht im Internet unter www.ulrichstein.de zur Verfügung, kann aber jederzeit auch gerne im Rathaus eingesehen werden.