Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein am 23.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| im Ergebnishaushalt | |
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 7.128.219 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.388.592 EUR |
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| mit einem Saldo von 260.373 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 3.500 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR |
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| mit einem Saldo von 3.500 EUR |
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| mit einem Fehlbetrag von 256.873 EUR, |
| im Finanzhaushalt | |
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 82.026 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 97.065 EUR |
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| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 343.250 EUR |
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| mit einem Saldo von 246.185 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 221.485 EUR |
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| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 318.848 EUR |
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| mit einem Saldo von 97.363 EUR |
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| mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag 261.522 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 221.485 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v.H. |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf 420 v.H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Ulrichstein, 23.01.2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Ulrichstein für das Haushaltsjahr 2026;
hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
| 1. | die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2026 der Stadt Ulrichstein, |
| 2. | den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Ulrichstein für das Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von |
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| 221.485 € |
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| (in Worten: zweihunderteinundzwanzigtausend- vierhundertfünfundachtzig Euro) |
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| gemäß § 103 Abs. 2 HGO, |
| 3. | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von |
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| 400.000 € |
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| (in Worten: vierhunderttausend Euro) |
|
| gemäß § 105 Abs. 2 HGO. |
Der Haushaltsplan steht zur Einsicht im Internet unter www.ulrichstein.de zur Verfügung, kann aber jederzeit auch gerne im Rathaus eingesehen werden.