Titel Logo
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein, Gemarkung Ulrichstein

genordet, ohne Maßstab

genordet, ohne Maßstab

genordet, ohne Maßstab

Bebauungsplan „Solarpark Gilgtalhöfe“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage

(1)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein hat am 22.05.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage des Bebauungsplanes „Solarpark Gilgtalhöfe“ in der Gemarkung Ulrichstein sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.

(2)

Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie der FNP-Änderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen. Folgende Flurstücke werden vom Geltungsbereich erfasst: Flurstücke 97 tlw., 107, 108 tlw.,109 und 110 in der Flur 16 in der Gemarkung Ulrichstein. Die Flächen liegen nordöstlich vom Oberen Gilgtalhof.

In der nachfolgenden Übersichtskarte 2 ist die Lage der externen Ausgleichsfläche für den artenschutzrechtlichen Ausgleich (Ersatzhabitat für Offenlandbrüter) ersichtlich. Die artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche wird in der Plankarte 2 des Bebauungsplanes dokumentiert und umfasst in der Flur 10 das Flurstück 87/2 tlw. (Gemarkung Ulrichstein, Anlage 2).

(3)

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Dafür erfolgt die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes i.S.d. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Anlagen, die der Nutzung von Sonnenenergie dienen, wodurch eine nachhaltige Energieversorgung aufgebaut und diese regional gesichert wird. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher im Parallelverfahren zu ändern ist (§ 8 Abs. 3 BauGB).

(4)

Die Aufstellung der o.g. Bauleitplanverfahren erfordert eine Umweltprüfung i.S.d. § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.

(4a)

Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich.

Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs. 6 Nr. 7a-j BauGB:

Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bodenentwicklungsprognose. Bewertung der Planung im Hinblick auf die Eingriffsminimierung in den Boden- und Wasserhaushalt.

Luft, Klima und Folgen des Klimawandels: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie für das Lokal- bzw. Kleinklima.

Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Darstellung der Ergebnisse aus den Geländekartierungen, Bestands- und Eingriffsbewertung.

Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Artenschutzfachliche Bewertung des Plangebietes i.V.m. den Ergebnissen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.

Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Bewertung der Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten - Plangebiet liegt im Vogelschutzgebiet „Vogelsberg“. Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete wurden im Rahmen einer Natura2000-Umweltverträglichkeitsprognose ermittelt und Auflagen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Gesetzlich geschützte Biotope und Flächen mit rechtlichen Bindungen: Gesetzlich geschützte Biotope sind durch die vorliegende Planung betroffen.

Biologische Vielfalt: Bewertung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch das Plangebiet.

Landschaft: Bewertung der Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild der freien Landschaft.

Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Keine zusätzlichen negativen Auswirkungen des Plangebietes auf angrenzende Wohnhäuser und Nutzungen.

Kulturelles Erbe, Denkmalschutz: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern und Einzelkulturdenkmälern.

Bestehende und resultierende Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder für planungsrelevante Schutzgüter durch Unfälle und Katastrophen: Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle ist nicht gegeben. Sonstige erhebliche Auswirkungen auf die Schutz- oder Sachgüter sind voraussichtlich nicht zu erwarten.

Wechselwirkungen: Keine strukturellen oder funktionalen Beziehungen bzw. Wechselwirkungen ersichtlich, die bei der Umsetzung der Planung im wesentlichen Maße beeinträchtigt werden können.

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Boden, Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Der naturschutzrechtliche Ausgleich erfolgt über Aufwertungsmaßnahmen innerhalb der Flächen des Solarparks bzw. des vorliegenden Geltungsbereiches.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

(4b)

Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:

I. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Plan Ö, Stand 01/2025):

Betrachtete Fauna: Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Tagfalter und Widderchen.

Aus der Analyse sind als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Vogelarten Feldlerche, Girlitz, Goldammer, Heckenbraunelle, Kuckuck und Neuntöter, als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Reptilienart die Zauneidechse hervorgegangen. Tagfalter und Widderchen oder sonstige artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Arten wurden nicht festgestellt.

Im Ergebnis stehen der Planung artenschutzrechtliche Konflikte entgegen. Dementsprechend wird extern eine Ausgleichsfläche ausgewiesen. Der Fachbeitrag ist Teil des Umweltberichtes und liegt als Anlage bei.

(4c)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Untere Naturschutzbehörde (26.06.2024): Hinweise zu den Belangen von Natura2000: Wegen der Lage im Vogelschutzgebiet „Vogelsberg“ erfolgt in Abstimmung mit der UNB eine Umweltverträglichkeitsprognose. Hinweise zu den artenschutzrechtlichen Erhebungen, Hinweise auf bekannte Artenvorkommen im Plangebiet (Reptilien, Feldvögel, Fledermäuse). Pflegehinweise für das Grünland im Solarpark und weitere gestalterische Anregungen (Eingrünung, Modulreihengestaltung, etc.).

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Wasser- und Bodenschutz (19.06.2024): Hinweise zum Grundwasserschutz und zur Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange im Rahmen der Bauleitplanung. Hinweise zu Starkregen und Fließpfaden werden im Umweltbericht berücksichtigt. Hinweise zum Vorsorgenden Bodenschutz und zu Bodenveränderungen sowie Bodenverdichtungen durch die Errichtung des Vorhabens. Keine Eintragung ins Altflächenregister. Weder Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete noch Gewässer werden durch die Bauleitplanung berührt. Hinweise zu den § 55 Wasserhaushaltsgesetz und § 37 Hessisches Wassergesetz. Hinweise zu potentiellen Kompensationsmaßnahmen.

Naturschutzinitiative e.V. Quirnbach (15.06.2024): Hinweise zu den raumordnerischen Vorgaben des Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016/2020. Hinweise zur artenschutzrechtlichen Prüfung. Hinweise zur Lage im EU-Vogelschutzgebiet Vogelsberg sowie Lage im Naturpark Hoher Vogelsberg.

RP Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (05.06.2024): Plangebiet liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet - Vom Vorhandensein von Bombenblindgängern muss daher grundsätzlich ausgegangen werden. Bitte um Meldung, sollten kampfmittelverdächtige Gegenstände gefunden werden.

RP Gießen (11.06.2024):(Dez. Obere Landesplanungsbehörde) Hinweise zu den regionalplanerischen Vorgaben des RPM 2010 und des TRPEM 2016 (2%-Ziel). Hinweise zum Ziel 5.6-4 (Sichtexposition von der Burgruine Ulrichstein), hierzu wurde eine Sichtanalyse erstellt. Abschließende Beurteilung des Vorhabens gegenwärtig nicht möglich. (Dez. Grundwasserschutz, Wasserversorgung) Plangebiet außerhalb eines amtlich festgesetzten Wasserschutzgebietes. (Dez. Oberirdisches Gewässer, Hochwasserschutz) Überschwemmungsgebiete bleiben unberührt. Hinweis auf einen Wegeseitengraben innerhalb des Geltungsbereiches, bleibt unverändert bestehen. (Dez. Kommunale Abfallwirtschaft) Abfallentsorgungsanlagen oder Deponien sind nicht betroffen. (Dez. Immissionsschutz II) Blendwirkung auf benachbarte Immissionsorte vermeiden. (Dez. Bergaufsicht) Geltungsbereich im Bergfreien. (Dez. Landwirtschaft) Hinweise zur Inanspruchnahme von VBG für Landwirtschaft und Auseinandersetzung mit agrarstrukturellen Belangen. Hinweise zum 2%-Ziel. Hinweise zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und dem Umweltbericht. (Dez. Obere Naturschutzbehörde) Schutzgebiete nach §§ 23 und 26 BNatSchG bleiben unberührt. (Dez. Bauleitplanung) Redaktionelle Hinweise zu Begründung und Umweltbericht.

ZAV, Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (24.05.2024): Keine Hinweise auf Altlasten, Altstandorte und Altablagerungen im Plangebiet. Vorsorgende Bodenschutz wurde bereits berücksichtigt.

Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) behandelt sind, sowie den weiteren umweltbezogenen Informationen (o.g. Gutachten) ins Internet eingestellt und ergänzend öffentlich ausgelegt.

(5)

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planentwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung (Plankarten, Begründungen, Umweltbericht) und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag in der Zeit vom

29.06.2026 - 31.07.2026 einschl.

im Internet unter der Adresse

https://www.ulrichstein.de/aktuelles/

AmtlicheBekanntmachungen/??rubrik??

veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen und heruntergeladen werden.

(6)

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Ulrichstein, Marktstraße 28-32, Bauamt, 35327 Ulrichstein, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Jedermann hat während dieses Veröffentlichungszeitraumes die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(7)

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

(8)

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(9)

Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein, Gemarkung Ulrichstein

Bebauungsplan „Solarpark Gilgtalhöfe“ sowie FNP-Änderung in diesem Bereich

Anlage 1: Übersichtskarte zum Geltungsbereich - Bebauungsplan

 

 

Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein, Gemarkung Ulrichstein

Bebauungsplan „Solarpark Gilgtalhöfe“ sowie FNP-Änderung in diesem Bereich

Anlage 2: Übersichtskarte zum Geltungsbereich - Artenschutzrechtlicher Ausgleich

 

 

Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein, Gemarkung Ulrichstein

Bebauungsplan „Solarpark Gilgtalhöfe“ sowie FNP-Änderung in diesem Bereich

Anlage 3: Übersichtskarte über die artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche im räumlichen Gefüge des Geltungsbereiches