Aufgrund § 114 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I 2005, S 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein in ihrer Sitzung vom 23. Juni 2023 den Jahresabschluss 2016 festgestellt und dem Magistrat Entlastung erteilt hat.
Auszug aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein vom 23. Juni 2023
Beschluss:
| 1. | Der vom Rechnungsprüfungsamt des Vogelsbergkreises geprüfte Jahresabschluss 2016 wird beschlossen. |
| 2. | Dem Magistrat der Stadt Ulrichstein wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt. |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Ulrichstein liegt mit allen Anlagen gemäß § 114 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Zeit vom 06.Juli 2023 bis 14. Juli 2023 während der allgemeinen Dienststunden
| Montag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
im Rathaus Ulrichstein, Marktstraße 28 - 32, 35327 Ulrichstein - Zimmer 6; Finanzverwaltung - zu jedermanns Einsichtnahme offen.
Ulrichstein, 29. Juni 2023