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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein, Stadtteil Wohnfeld

Ausschnitt genordet, ohne Maßstab

Bebauungsplan "In der Weidenwiese" - 1. Änderung

sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

(1)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein hat am 20.02.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "In der Weidenwiese" - 1. Änderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Stadtteil Wohnfeld beschlossen.

(2)

Der räumliche Geltungsbereich liegt im Osten des Stadtteiles und südlich der Straße Weidenweg.

Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 142/12tlw., 144/1, 144/4 und 144/5, der Flur 1 in der Gemarkung Wohnfeld.

(3)

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplan-Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(4)

Am östlichen Ortsrand des Stadtteiles Wohnfeld liegt der Bebauungsplan "In der Weidenwiese" aus dem Jahr 1993. Hier wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Im südlichen Bereich wird eine Fläche für Natur und Landschaft mit dem Entwicklungsziel Streuobst festgelegt. Durch die Bebauungsplanänderung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ergänzende Wohnbauplätze geschaffen und der bisherige Bereich des Streuobstes überplant werden. Planziel ist demnach die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO.

Die Erschließung erfolgt ausgehend der nördlich verlaufenden Straße Weidenweg. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(5)

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung zu integrieren.

(6)

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planvorentwürfe des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich Begründungen und der Umweltbericht in der Zeit vom

13.07.2026 - 14.08.2026 einschließlich

im Internet unter der Adresse https://www.ulrichstein.de/ unter der Rubrik Aktuelles, Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht sowie über das zentrale Portal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zugänglich gemacht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Ulrichstein, Marktstraße 28-32, Bauamt, 35327 Ulrichstein. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(7)

Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein, Stadtteil Wohnfeld

Bebauungsplan "In der Weidenwiese" - 1. Änderung

sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

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