Aufgrund der fehlenden Niederschläge verbietet der Vogelsbergkreis ab sofort die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen.
Unter das Verbot fallen z.B. die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern von Privatpersonen zur Gartenbewässerung oder etwa die Bewässerung von Wiesen und Feldern. Gemäß Wassergesetz und Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.