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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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W i r t s c h a f t s p l a n

des Eigenbetriebes Stadtwerke Ulrichstein (SWU)

für das Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (Hess. EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I. S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein am 27.01.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

Der Wirtschaftsplan wird im Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt

Erfolgsplan

Umsatzerlöse/Erträge

Aufwendungen

somit mit einem Überschuss von

Vermögensplan

Deckungsmittel (Mittelherkunft)

Mittelverwendung (Ausgaben)

somit mit einem Fehlbetrag von

2.)

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan 2023 erforderlich ist, wird festgesetzt auf 220.000,00 EUR.

3.)

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

4.)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000 EUR festgesetzt.

5.)

Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2023 beschlossene Stellenübersicht.

Ulrichstein, 27.01.2023

DER MAGISTRAT
DER STADT ULRICHSTEIN

Edwin Schneider
Bürgermeister

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 103 Abs. 2 i.V.m. § 115 Abs. 3 i.V.m. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in Ziffer 4. des Wirtschaftsplanes ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Hiermit erteile ich unter Bezug auf die Begleitverfügung gleichen Datums die aufsichtsbehördliche Genehmigung

1. gemäß § 103 Abs. 2 i. V. m. § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu den im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Ulrichstein für das Wirtschaftsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Kreditaufnahmen in Höhe von

220.000 €

(in Worten: zweihundertzwanzigtausend Euro),

2. gemäß § 105 Abs. 2 i. V. m. § 115 Abs. 3 HGO zu dem im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

250.000€

(in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro).

Lauterbach, 02.05.2023

Der Landrat des Vogelsbergkreises
- Kommunale Finanzaufsicht-
Görig

Der Wirtschaftsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, 13.07.2023 bis Montag, 24.07.2023 im Rathaus der Stadt Ulrichstein, Finanzverwaltung, Zimmer 6, Marktstraße 28 - 32, 35327 Ulrichstein zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ulrichstein, 06.07.2023

Der Magistrat der Stadt Ulrichstein

Edwin Schneider
Bürgermeister und
Vorsitzender der Betriebskommission