Aufgrund der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (Hess. EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I. S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein am 27.01.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Wirtschaftsplan wird im Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt
| Erfolgsplan | |
| Umsatzerlöse/Erträge | 2.002.648 EUR |
| Aufwendungen | 1.807.250 EUR |
| somit mit einem Überschuss von | 195.398 EUR |
| Vermögensplan | |
| Deckungsmittel (Mittelherkunft) | 914.560 EUR |
| Mittelverwendung (Ausgaben) | 939.098 EUR |
| somit mit einem Fehlbetrag von | -24.538 EUR |
| 2.) | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan 2023 erforderlich ist, wird festgesetzt auf 220.000,00 EUR. |
| 3.) | Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. |
| 4.) | Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000 EUR festgesetzt. |
| 5.) | Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2023 beschlossene Stellenübersicht. |
Ulrichstein, 27.01.2023
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 103 Abs. 2 i.V.m. § 115 Abs. 3 i.V.m. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in Ziffer 4. des Wirtschaftsplanes ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich unter Bezug auf die Begleitverfügung gleichen Datums die aufsichtsbehördliche Genehmigung
1. gemäß § 103 Abs. 2 i. V. m. § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu den im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Ulrichstein für das Wirtschaftsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Kreditaufnahmen in Höhe von
220.000 €
(in Worten: zweihundertzwanzigtausend Euro),
2. gemäß § 105 Abs. 2 i. V. m. § 115 Abs. 3 HGO zu dem im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
250.000€
(in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro).
Lauterbach, 02.05.2023
Der Wirtschaftsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, 13.07.2023 bis Montag, 24.07.2023 im Rathaus der Stadt Ulrichstein, Finanzverwaltung, Zimmer 6, Marktstraße 28 - 32, 35327 Ulrichstein zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Ulrichstein, 06.07.2023