Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art.2 u. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein am 27.01.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 6.251.732 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 6.289.828 EUR |
| mit einem Saldo von | - 38.096 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.500 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 3.500 EUR |
| mit einem Fehlbetrag von | - 34.596 EUR, |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 300.260 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 431.100 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 326.686 EUR |
| mit einem Saldo von | 104.414 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 403.726 EUR |
| mit einem Saldo von | - 403.726 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss | 948 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0,00 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
400.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 490 v.H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 490 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 410 v.H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Ulrichstein, 27.01.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
| 1. | die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2023 der Stadt Ulrichstein, |
| 2. | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von |
|
| 400.000 € |
|
| (in Worten: vierhunderttausend Euro) |
|
| gemäß § 105 Abs. 2 HGO. |
Lauterbach, 02.05.2023
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, 13.07.2023 bis Montag, 24.07.2023 im Rathaus der Stadt Ulrichstein, Zimmer 6, Finanzverwaltung, Marktstraße 28 – 32, 35327 Ulrichstein zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
|
| Montag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
|
| Dienstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
|
| Mittwoch | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
|
| Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
|
| Freitag | 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Ulrichstein, den 06.07.2023