In letzter Zeit kommt es immer wieder vor, dass Wildtiere durch Hunde gehetzt und gerissen werden. In ihrer Panik können diese über die Straße laufen, was nicht nur die Tiere selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es sowohl nach dem Hessischen Naturschutzgesetz als auch nach dem Hessischen Jagdgesetz verboten ist, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Ferner sind Hunde gemäß der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Handlungen, die gegen die Bestimmungen dieser gesetzlichen Regelungen verstoßen, können mit einer Geldbuße geahndet werden.