Titel Logo
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

3. Haushaltssatzung 2025

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein am 28.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  6.803.657 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen

auf  —  7.361.211 EUR

mit einem Saldo von  — 557.554 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  3.500 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 EUR

mit einem Saldo von  —  3.500 EUR

mit einem Fehlbetrag von  —  554.054 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  -183.878 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  239.500 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

auf  —  1.000.964 EUR

mit einem Saldo von  —  761.464 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

auf  —  738.264 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

auf  —  359.724 EUR

mit einem Saldo von  —  378.540 EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag  —  566.802 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 738.264 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2025 wurden durch eine gesonderte Hebesatzsatzung festgesetzt. Auf die Festsetzungen dieser Satzung wird hingewiesen.

Die folgende Darstellung ist daher lediglich nachrichtlich.

Die Hebesätze betragen nach der o.g. Hebesatzsatzung:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf  —  298 v.H.

b)

für Grundstücke

(Grundsteuer B) auf  —  298 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf  — 420 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Ulrichstein, 28.03.2025

Der Magistrat der Stadt Ulrichstein
gez.
Dr. Steffen Scharmann
Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Ulrichstein für das Haushaltsjahr 2025;

hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1.

die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025 der Stadt Ulrichstein,

2.

den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Ulrichstein für das Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

738.264 €

(in Worten: siebenhundertachtunddreißigtausend-

zweihundertvierundsechzig Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO,

3.

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von

400.000 €

(in Worten: vierhunderttausend Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.

gez.

Dr. Mischak

Der Haushaltsplan steht zur Einsicht im Internet unter www.ulrichstein.de zur Verfügung, kann aber jederzeit auch gerne im Rathaus eingesehen werden.

Ulrichstein, den 12.06.2025

Der Magistrat der Stadt Ulrichstein
gez.
Dr. Steffen Scharmann
Bürgermeister