Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein am 28.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 6.803.657 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 7.361.211 EUR |
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| mit einem Saldo von — 557.554 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 3.500 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR |
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| mit einem Saldo von — 3.500 EUR |
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| mit einem Fehlbetrag von — 554.054 EUR, |
im Finanzhaushalt
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — -183.878 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 239.500 EUR |
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| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.000.964 EUR |
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| mit einem Saldo von — 761.464 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 738.264 EUR |
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| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 359.724 EUR |
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| mit einem Saldo von — 378.540 EUR |
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| mit einem Zahlungsmittelfehlbetrag — 566.802 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 738.264 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 400.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2025 wurden durch eine gesonderte Hebesatzsatzung festgesetzt. Auf die Festsetzungen dieser Satzung wird hingewiesen.
Die folgende Darstellung ist daher lediglich nachrichtlich.
Die Hebesätze betragen nach der o.g. Hebesatzsatzung:
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| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf — 298 v.H. |
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| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 298 v.H. |
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| 2. | Gewerbesteuer auf — 420 v.H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Ulrichstein, 28.03.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Ulrichstein für das Haushaltsjahr 2025;
hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
| 1. | die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025 der Stadt Ulrichstein, |
| 2. | den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Ulrichstein für das Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von |
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| 738.264 € |
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| (in Worten: siebenhundertachtunddreißigtausend- zweihundertvierundsechzig Euro) |
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| gemäß § 103 Abs. 2 HGO, |
| 3. | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von |
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| 400.000 € |
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| (in Worten: vierhunderttausend Euro) |
|
| gemäß § 105 Abs. 2 HGO. |
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| gez. |
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| Dr. Mischak |
Der Haushaltsplan steht zur Einsicht im Internet unter www.ulrichstein.de zur Verfügung, kann aber jederzeit auch gerne im Rathaus eingesehen werden.
Ulrichstein, den 12.06.2025