Aufgrund der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (Hess. EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I. S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein am 28.03.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Wirtschaftsplan wird im Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt festgesetzt
Umsatzerlöse/Erträge — 2.171.588 EUR
Aufwendungen — 2.171.173 EUR
somit mit einem Überschuss von — 415 EUR
Deckungsmittel (Mittelherkunft) — 472.133 EUR
Mittelverwendung (Ausgaben) — 935.176 EUR
somit mit einem Fehlbetrag von — 463.043 EUR
| 2.) | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan 2025 erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0,00 EUR. |
| 3.) | Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. |
| 4.) | Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000 EUR festgesetzt. |
| 5.) | Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung am 28.03.2025 beschlossene Stellenübersicht. |
Ulrichstein, 28.03.2025
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 105 Abs. 2 i.V.m. § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in Ziffer 4. des Wirtschaftsplanes ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Hiermit erteile ich unter Bezug auf die Begleitverfügung gleichen Datums die aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß § 105 Abs. 2 i. V. m. § 115 Abs. 3 HGO zu dem unter Ziffer 4. des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Ulrichstein für das Wirtschaftsjahr 2025 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
250.000 €
(in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro).
Lauterbach, 03.06.2024
Der Wirtschaftsplan steht zur Einsicht im Internet unter www.ulrichstein.de zur Verfügung, kann aber jederzeit auch gerne im Rathaus eingesehen werden.
Ulrichstein, den 12.06.2025