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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung Wirtschaftsplan 2025

W i r t s c h a f t s p l a n

des Eigenbetriebes Stadtwerke Ulrichstein (SWU)

für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (Hess. EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I. S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein am 28.03.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

Der Wirtschaftsplan wird im Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt festgesetzt

Erfolgsplan

Umsatzerlöse/Erträge  —  2.171.588 EUR

Aufwendungen  —  2.171.173 EUR

somit mit einem Überschuss von  —  415 EUR

Vermögensplan

Deckungsmittel (Mittelherkunft)  —  472.133 EUR

Mittelverwendung (Ausgaben)  —  935.176 EUR

somit mit einem Fehlbetrag von  —  463.043 EUR

2.)

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan 2025 erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0,00 EUR.

3.)

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

4.)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000 EUR festgesetzt.

5.)

Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung am 28.03.2025 beschlossene Stellenübersicht.

Ulrichstein, 28.03.2025

DER MAGISTRAT
DER STADT ULRICHSTEIN
gez.
Dr. Steffen Scharmann
Bürgermeister

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 105 Abs. 2 i.V.m. § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in Ziffer 4. des Wirtschaftsplanes ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Hiermit erteile ich unter Bezug auf die Begleitverfügung gleichen Datums die aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß § 105 Abs. 2 i. V. m. § 115 Abs. 3 HGO zu dem unter Ziffer 4. des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Ulrichstein für das Wirtschaftsjahr 2025 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

250.000 €

(in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro).

Lauterbach, 03.06.2024

Der Landrat des Vogelsbergkreises
gez.
(Dr. Mischak)

Der Wirtschaftsplan steht zur Einsicht im Internet unter www.ulrichstein.de zur Verfügung, kann aber jederzeit auch gerne im Rathaus eingesehen werden.

Ulrichstein, den 12.06.2025

Der Magistrat der Stadt Ulrichstein
gez.
Dr. Steffen Scharmann
Bürgermeister und
Vorsitzender der Betriebskommission