Es werden alle Zahlungspflichtige daran erinnert, dass am 15. August 2022 folgende Steuern und Gebühren fällig werden:
| Gewerbesteuer Vorauszahlung | 3. Rate 2022 |
| Grundsteuer A+B | 3. Rate 2022 |
| Kanalbenutzungsbenutzungsgebühren | 3. Rate 2022 |
| Wassergeld | 3. Rate 2022 |
| Niederschlagswasser | 3. Rate 2022 |
Wir bitten um Begleichung der Beträge bis zum 15. August 2022.
Nach diesem Zeitpunkt wird die Mahnung unter Anrechnung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren nach dem Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz durchgeführt.