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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mahnung der Steuern und Abgaben per 15. Mai 2022, 1. Juli 2022 sowie 15. August 2022

Die Stadtkasse Ulrichstein macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2022 und am 15. August 2022 folgende Steuern und Abgaben fällig waren.

Gewerbesteuer Vz.

2. und 3. Rate 2022

Grundsteuer A+B

2. und 3. Rate 2022

Kanalbenutzungsgebühren

2. und 3. Rate 2022

Wassergeld

2. und 3. Rate 2022

Niederschlagswasser

2. und 3. Rate 2022

Des Weiteren war die Hundesteuer am 1. Juli 2022 fällig.

Die Steuerpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Forderungen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich angemahnt die Rückstände umgehend an die Stadtkasse zu zahlen.

Sollte die Zahlung nicht erfolgen, werden die fällig gewesenen Steuer- und Abgabenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hess. Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (HessVwVG) zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben.

Stadtkasse Ulrichstein