Die Stadtkasse Ulrichstein macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2022 und am 15. August 2022 folgende Steuern und Abgaben fällig waren.
| Gewerbesteuer Vz. | 2. und 3. Rate 2022 |
| Grundsteuer A+B | 2. und 3. Rate 2022 |
| Kanalbenutzungsgebühren | 2. und 3. Rate 2022 |
| Wassergeld | 2. und 3. Rate 2022 |
| Niederschlagswasser | 2. und 3. Rate 2022 |
Die Steuerpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Forderungen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich angemahnt die Rückstände umgehend an die Stadtkasse zu zahlen.
Sollte die Zahlung nicht erfolgen, werden die fällig gewesenen Steuer- und Abgabenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hess. Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (HessVwVG) zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben.
Stadtkasse Ulrichstein