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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2025

Niederschrift

über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Freitag, 29. August 2025

Ort der Sitzung:

DGH Kölzenhain

Beginn der Sitzung 20:03 Uhr

Ende der Sitzung 20:31 Uhr

Anwesend

Vorsitzender

Stadtverordnetenvorsteher Karl Weisensee

Gremiumsmitglieder

Dirk Bauer

Christian Faust

Jörg Hermann

Torsten Jost

Michael Mettler

Jan Philipp Mettler

Dr. Sven Kilian

Klaus-Dieter Semmler

Jens Scharmann

Bürgermeister

Dr. Steffen Scharmann

Stadträtinnen

Marion Möller

Dr. Barbara Sprenger

Stadträte

Manfred Feineis

Armin Kraft

Schriftführerin

Anke Prössl

Abwesend

Philipp Geiß

Till Hermann

Frank Schäfer

1. Stadtrat Joachim Erbes

Stadtrat Werner Funk

Stadtrat Volker Scharmann

Sonstige TeilnehmerInnen

OV Ulrichstein, OV Bobenhausen II, OV Kölzenhain, OV Ober-Seibertenrod, OV Unter-Seibertenrod, Presse: Herr Stock

Der Vorsitzende:
Stadtverordnetenvorsteher Karl Weisensee
SchriftführerIn
Anke Prössl
Tagesordnung

1.

Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

2.

Ernennung und Vereidigung einer ehrenamtlichen Stadträtin

3.

Bericht aus der Betriebskommission "SWU"

4.

Städtisches Grundvermöge

n

hier:

Veräußerung des Baugrundstücks Gemarkung Ulrichstein Flur 9 Nr. 92/4, An der Rothohl, 1.100 m²

5.

Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten;

hier:

Erlass einer neuen Verwaltungskostensatzung

6.

Stadtwald Ulrichstein

hier:

Vergabe Forsteinrichtung

7.

Haushaltsvollzug 2025;

hier:

Bericht zum 30.06.2025

8.

Anfragen und Mitteilungen

TOP 1.

Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Stadtverordnetenvorsteher Weisensee eröffnet um 20:03 Uhr die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und bedankt sich vorab bei den Kölzenhainern für die Unterstützung der Sitzung. Er stellt fest, dass die Stadtverordneten durch Einladung vom 21.08.2025 ordnungsgemäß zur Sitzung einberufen wurden und in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. Hiergegen ergeben sich keine Einwände.

TOP 2.

Ernennung und Vereidigung einer ehrenamtlichen Stadträtin

Stadtverordnetenvorsteher Weisensee begrüßt Frau Dr. Barbara Sprenger als Nachrückerin für den ausgeschiedenen Stadtrat Mirko Auer. Die Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stadträtin Dr. Barbara Sprenger erfolgt durch den Stadtverordnetenvorsteher. Frau Dr. Sprenger leistet den Diensteid gegenüber dem Stadtverordnetenvorsteher. Anschließend händigt Bürgermeister Dr. Scharmann die Ernennungsurkunde aus.

TOP 3.

Bericht aus der Betriebskommission "SWU"

Bürgermeister Dr. Scharmann informiert die Stadtverordnetenversammlung, dass seit der letzten Stadtverordnetensitzung keine Sitzung der Betriebskommission stattgefunden hat. Weiterhin teilt er mit, dass zum 01.09.2025 die Ausbildungsstelle zur „Fachkraft für Wasserversorgungstechnik“ neu besetzt wird.

TOP 4.

Städtisches Grundvermögen

hier:

Veräußerung des Baugrundstückes Gemarkung Ulrichstein, Flur 9, Nr. 92/4, An der Rothohl, 1.100 qm

Stadtverordnetenvorsteher Weisensee verliest auszugsweise die Beschlussempfehlung.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschuss Jens Scharmann teilt mit, dass der Ausschuss, genauso wie der Bau- und Planungsausschuss, der Stadtverordnetenversammlung empfehlen, dem TOP zuzustimmen.

Eine Frage des Stadtverordneten Torsten Jost hinsichtlich der noch vorhandenen städtischen Baugrundstücke in der Kernstadt wird durch Bürgermeister Dr. Scharmann beantwortet.

Beschluss:

1.

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Veräußerung des städtischen Baugrundstückes in der Gemarkung Ulrichstein, Flur 9, Nr. 92/4 mit einer Gesamtfläche von 1.100 qm zu.

2.

Der Kaufpreis beträgt. Darüber hinaus haben die Erwerber die satzungsgemäßen Beiträge für den Anschluss des Grundstückes an die vorhandenen Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen sowie die Abwasserreinigungsanlage und eine Vorausleistung auf den Straßenbeitrag zu tragen. Der Gesamtkaufpreis beträgt somit.

3.

In den abzuschließenden Kaufvertrag ist eine Verpflichtung zu Bebauung des Grundstückes mit einer Frist von drei Jahren aufzunehmen.

4.

Alle die mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Aufwendungen haben die Erwerber zu tragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anwesend:

10

Für den Beschluss:

10

Gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Befangen:

0

Zur Kenntnis genommen

TOP 5.

Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten;

hier:

Erlass einer neuen Verwaltungskostensatzung

Stadtverordnetenvorsteher Weisensee fasst die Beschlussempfehlung kurz zusammen.

Bürgermeister Dr. Scharmann berichtet, dass die letzte Änderung der Verwaltungskostensatzung im Jahr 2018 erfolgte und eine Anpassung nunmehr erforderlich ist.

Für den HFA teilt der Vorsitzende Jens Scharmann mit, dass dieser einstimmig der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, dem TOP zuzustimmen.

Eine Frage seitens des CDU-Fraktionsvorsitzenden Philipp Mettler zu den Archivgebühren wird von der Schriftführerin Anke Prössl beantwortet.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein beschließt folgende Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten, die auf folgende Rechtsgrundlagen gestützt wird:

§§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93).

§§ 1 bis 5 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (Hess-KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. I 2013, 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVB. S. 247),

in Verbindung mit § 2 Abs.1 Satz 2, §§ 4 bis 7 und 9 bis 13 des Hessischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.01.2004 (GVBl. I S. 36), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2018 (GVBl. I S. 330).

1.

Die beigefügte Verwaltungskostensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.

Die Verwaltungskostensatzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

3.

Gleichzeitig tritt die bisherige Verwaltungskostensatzung vom 19.01.2018 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anwesend:

10

Für den Beschluss:

10

Gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Befangen:

0

Zur Kenntnis genommen:

TOP 6.

Stadtwald Ulrichstein

hier:

Vergabe Forsteinrichtung

Stadtverordnetenvorsteher Weisensee verliest die Beschlussempfehlung.

Bürgermeister Dr. Scharmann erläutert den TOP und betont, dass die Stadt als Eigentümer von mehr als 100 ha Wald gesetzlich zur Erstellung eines „forstlichen Betriebsplans (Forsteinrichtung)“ verpflichtet ist.

Jens Scharmann teilt für den HFA und den BPA mit, dass beide Ausschüsse einstimmig der Stadtverordnetenversammlung empfehlen, den Auftrag an HessenForst zu erteilen.

Der Ausschuss für Landwirtschaften, Forsten, Umwelt, Wirtschaft und Verkehr hat ebenfalls einstimmig beschlossen, den Auftrag aufgrund der langjährigen guten Erfahrungen an HessenForst zu vergeben.

Stadtverordnetenvorsteher Weisensee verliest nun nochmals die Beschlussempfehlung und lässt darüber abstimmen.

Beschluss:

Die Stadtverordneten beschließen HessenForst den Auftrag für die Erstellung der Forsteinrichtung mit der Durchführung in 2026 gemäß dem ausgeschriebenen Leistungsverzeichnis zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anwesend:

10

Für den Beschluss:

10

Gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Befangen:

0

Zur Kenntnis genommen

TOP 7.

Haushaltsvollzug 2025;

hier:

Bericht zum 30.06.2025

Bürgermeister Dr. Scharmann berichtet der Stadtverordnetenversammlung, dass die Stadt Ulrichstein zum 30.06.2025 für sämtliche Ertragspositionen im Soll ist. Besonders hervorzuheben ist die zum Stichtag eingenommene Gewerbesteuer, wobei die bis Jahresende zu erwartenden Erträge der Gewerbesteuer noch unsicher sind.

Verschiedene Investitionen sind angestoßen. Z.B. ist der Vertrag zur Gründung der Energiegenossenschaft unterzeichnet, der Umbau des FWGH Kölzenhain und der Kita Anbau sind in der finalen Ausführung. Jörg Jost bietet im Anschluss an die Sitzung eine Führung durch das neue Feuerwehrgerätehaus an. Bei anderen Investitionen laufen Vorgespräche bzw. sind Angebote eingeholt worden. Die im Jahr 2025 geplanten Maßnahmen werden nicht alle abgearbeitet werden können, da seitens der Verwaltung noch die Investitionen der letzten Jahre umzusetzen sind.

Sollten im Laufe des Jahres keine ungeplanten Ereignisse kommen, wird das geplante Ergebnis erreicht, wenn nicht sogar übertroffen werden.

Die Frage des Stadtverordnetenvorstehers nach der geplanten Einbringung des Haushalts 2026 wird von Bürgermeister Dr. Scharmann dahingehend beantwortet, dass eine Einbringung noch in diesem Jahr vorgesehen ist.

Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen.

TOP 8.

Anfragen und Mitteilungen

Anfragen:

Es liegen keine Anfragen vor.

Mitteilungen:

Bürgermeister Dr. Scharmann informiert die Stadtverordneten über die Anschaffung einer Asphaltwalze. Für die im Haushalt angesetzte Ersatzbeschaffung eines Salzstreuers bzw. Schneeschildes wurde eine Asphaltwalze angeschafft. Durch die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Lautertal und dem vorhandenen Equipment kann somit erheblich mehr an Asphaltarbeiten umgesetzt werden. Der Magistrat hat dem Ankauf in der Sitzung am 17.07.2025 zugestimmt.

Stadtverordnetenvorsteher Weisensee moniert, dass hierzu kein Beschluss der Stadtverordneten vorliegt. Bürgermeister Dr. Scharmann erläutert, dass dieser gemäß § 20 GemHVO seitens der Stadtverordnetenversammlung nicht notwendig ist.

Stadtverordneter Jörg Hermann kritisiert ebenfalls die jetzt vorgenommene Neuanschaffung anstelle der geplanten Ersatzbeschaffung.

Nach Rücksprache mit Bürgermeister Dr. Scharmann liegen derzeit keine Themen vor, die eine Bürgerversammlung (§8 HGO) erforderlich machen, so Stadtverordnetenvorsteher Weisensee. Sollten bis 12.09.2025 dem Stadtverordnetenvorsteher seitens der Stadtverordneten keine Themen für eine Bürgerversammlung genannt werden, wird in diesem Jahr keine stattfinden.

Stadtverordnetenvorsteher Weisensee bedankt sich bei den Kölzenhainern für die geleistete Eigenleistung bei dem Um-/Anbau des Feuerwehrgerätehauses.

Der Stadtverordnetenvorsteher beendet um 20.31 Uhr die Sitzung.