| Ort der Sitzung: | DGH Ober-Seibertenrod |
| Beginn der Sitzung 20:00 Uhr | Ende der Sitzung 20:58 Uhr |
Stadtverordnetenvorsteher Jan Philipp Mettler
Gremiumsmitglieder
Michael Mettler
Janina Schwab
Sandra Steudle
Heiko Müller
Dirk Bauer
Christian Faust
Jörg Hermann
Jens Scharmann
Michaela Scharmann
Rico Kirsch
Wolfgang Viebeck
Bürgermeister
Dr. Steffen Scharmann
1. Stadtrat
Volker Scharmann
Stadträte
Jürgen Albrecht
Frank Schäfer
Armin Kraft
Karl Weisensee
Stadträtinnen
Marion Möller
Astrid Lünse
Schriftführerin
Anke Prössl
Philipp Geiß
Torsten Jost
Kai Uwe Geisel
OV Bobenhausen, OV Kölzenhain, OV Ober-Seibertenrod, OV Rebgeshain, OV Unter--Seibertenrod sowie weitere Gäste der Großgemeinde
Presse: Herr Stock
| 1. | Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | |
| 2. | Bericht aus der Arbeit des Magistrates | |
| 3. | Bericht aus Verbandsversammlungen und sonstigen Gremien | |
| 4. | Jahresabschluss 2022 - Aufstellung vom 20.02.2026 mit verändertem Zahlenwerk zu vorausgegangener Aufstellung des JA 2022 am 26.01.2024 | |
| 5. | Jahresabschluss 2021 - Aufstellung vom 05.02.2026 mit verändertem Zahlenwerk zu vorausgegangener Aufstellung des JA 2021 am 29.11.2022 | |
| 6. | Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein - Flächennutzungsplan - Sonderbauflächen Windenergienutzung hier: | |
| a. | Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Änderungdes wirksamen Flächennutzungsplanes in Teilbereichen der Stadt Ulrichstein |
| b. | Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung sowie der Beteilung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3,4 Abs. 1 BauGB |
| 7. | Befugnis zur Erteilung der städtischen Zustimmung nach § 36 a BauGB im Rahmen des sogenannten Bau-Turbo | |
| hier: | Übertragung auf den Magistrat gemäß § 50 Abs. 1 HGO |
| 8. | Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Rahmen einer IKZ - Einrichtung eines Antragsportals | |
| hier: | Beratung und Beschlussfassung |
| 9. | Haushaltsvollzug 2026 | |
| hier: | Bericht nach § 28 GemHVO zum 30.06.2026 |
| 10. | Antrag der SPD-Fraktion; | |
| hier: | Visuelle Sitzungsbegleitung zur Stärkung der Transparenz für Bürgerinnen und Bürger |
| 11. | Anfragen und Mitteilungen | |
| TOP 1. | Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
Stadtverordnetenvorsteher Mettler eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass die Stadtverordneten durch Einladung vom 21.08.2026 ordnungsgemäß zur Sitzung einberufen wurden und in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. Hiergegen ergeben sich keine Einwände. Herr Mettler bittet die Versammlung um eine Gedenkminute für den verstorbenen Markus Rahn. Herr Rahn war jahrelang für das Ortsgericht II tätig und aktiv in der Feuerwehr..
| TOP 2. | Bericht aus der Arbeit des Magistrates |
Bürgermeister Dr. Scharmann steht für Fragen seitens der Stadtverordneten zum Magistratsbericht zur Verfügung. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Heiko Müller befürwortet die Berichterstattung und den dadurch entstehenden Informationsfluss.
| TOP 3. | Bericht aus Verbandsversammlungen und sonstigen Gremien |
Bürgermeister Dr. Scharmann teilt mit, dass lediglich ein Umlaufbeschluss der Betriebskommission über den Ankauf des neuen Baggers vorgenommen wurde.
1. Stadtrat Volker Scharmann berichtet über die am 27.08.2026 stattgefundene konstituierende Sitzung des ZAV.
| TOP 4. | Jahresabschluss 2022 - Aufstellung vom 20.02.2026 mit verändertem Zahlenwerk zu vorausgegangener Aufstellung des JA 2022 am 26.01.2024 |
Stadtverordnetenvorsteher Mettler verliest die Beschlussempfehlung.
Bürgermeister Dr. Scharmann geht auf das Zahlenwerk ein.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 am 20.02.2026 mit veränderten Zahlenwerk zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2022 am 26.01.2024 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen.
| Anwesend: | 12 |
| Für den Beschluss: | 0 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
Zur Kenntnis genommen:
| TOP 5. | Jahresabschluss 2021 - Aufstellung vom 05.02.2026 mit verändertem Zahlenwerk zu vorausgegangener Aufstellung des JA 2021 am 29.11.2022 |
Stadtverordnetenvorsteher Mettler verliest die Beschlussempfehlung.
Bürgermeister Dr. Scharmann geht auch hier kurz auf den TOP ein und beantwortet eine Frage der CDU-Fraktionsvorsitzenden Steudle zu den vorgenommenen Umbuchungen.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die aktualisierte Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 zum 05.02.2026 gemäß veränderten Zahlenwerk der Anlage zur ursprünglichen Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 vom 29.11.2022 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen.
| Anwesend: | 12 |
| Für den Beschluss: | 0 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
Zur Kenntnis genommen:
| TOP 6. | Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein - Flächennutzungsplan - Sonderbauflächen Windenergienutzung hier: | |
| a. | Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes in Teilbereichen der Stadt Ulrichstein |
| b. | Beschluss zur Durchführung der Bürgerbeteiligung sowie der Beteilung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher |
Stadtverordnetenvorsteher Mettler verliest die Beschlussempfehlung.
Bürgermeister Dr. Scharmann legt die Notwendigkeit dieses TOP ausführlich dar.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschuss, Herr Faust, berichtet, dass der Ausschuss einstimmig der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, dem TOP zuzustimmen.
Die CDU-Fraktionsvorsitzende Frau Steudle stellt noch einmal klar, dass es sich um bereits durch Windenergieanlagen belastete Flächen handelt, deren Repowering gesichert werden soll, d.h. es werden viele alte Windkraftanlagen (WKA) abgebaut und neue, leistungsfähigere, umweltfreundlichere WKA errichtet.
Stadtverordneter Faust betont die Wichtigkeit der Windenergie für Ulrichstein; die SPD-Fraktion befürwortet den TOP.
Seitens der Versammlung bestehen keine Einwände, die Abstimmung zu a) und b) in einer Abstimmung vorzunehmen.
Der Magistrat beantragt die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
| Zu a.: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur X. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes in Teilbereichen der Stadt Ulrichstein |
| Zu b.: | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3, 4 Abs. 1 BauGB |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Anwesend: | 12 |
| Für den Beschluss: | 12 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
Zur Kenntnis genommen:
| TOP 7. | Befugnis zur Erteilung der städtischen Zustimmung nach § 36 a BauGB im Rahmen des sogenannten Bau-Turbo | |
| hier: | Übertragung auf den Magistrat gemäß § 50 Abs. 1 HGO |
Stadtverordnetenvorsteher Mettler liest die Beschlussempfehlung vor.
Bürgermeister Dr. Scharmann erläutert den TOP.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Versammlung einstimmig, dem TOP zuzustimmen, so der Vorsitzende Herr Faust.
Auch hier bestehen keine Einwände seitens der Versammlung, über die Punkte a) und b) gemeinsam abzustimmen.
| a. | Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zustimmung nach § 36a BauGB wird gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 HGO auf den Magistrat übertragen. | |
| b. | Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgenden Leitlinien, an die der Magistrat bei seinen Entscheidungen gebunden ist: | |
| • | Zu § 246e BauGB (Bau-Turbo): Der Magistrat entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Anwendung der Regelungen des § 246e BauGB. Der Magistrat darf die Zustimmung zur Anwendung der Privilegierung von Wohnbebauung im Außenbereich nur erteilen, wenn die Erschließung gesichert ist (z.B. durch einen Erschließungsvertrag) und die Erschließungskosten für das Vorhaben in vollem Umfang vom Vorhabenträger getragen werden. Der Magistrat entscheidet in eigenem Ermessen, die Entscheidung im Einzelfall an die Stadtverordnetenversammlung zu übertragen, sofern grundsätzliche Belange berührt sind. |
| • | Zu § 31 Abs. 3 BauGB (Erleichterte Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans): Der Magistrat entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Magistrat entscheidet in eigenem Ermessen, die Entscheidung im Einzelfall an die Stadtverordnetenversammlung zu übertragen, sofern grundsätzliche Belange berührt sind. |
| • | Zu § 34 Abs. 3b BauGB (Erleichterungen bei Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile): Der Magistrat entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Anwendung von Erleichterungen bei Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Der Magistrat entscheidet in eigenem Ermessen, die Entscheidung im Einzelfall an die Stadtverordnetenversammlung zu übertragen, sofern grundsätzliche Belange berührt sind. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Anwesend: | 12 |
| Für den Beschluss: | 12 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
Zur Kenntnis genommen:
| TOP 8. | Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Rahmen einer IKZ - Einrichtung eines Antragsportals | |
| hier: | Beratung und Beschlussfassung |
Stadtverordnetenvorsteher Mettler liest die Beschlussempfehlung vor.
Bürgermeister Dr. Scharmann berichtet über den aktuellen Stand bzgl. der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und über die interkommunale Zusammenarbeit.
Die Fragen des Stadtverordneten Michael Mettler zum zeitlichen Ablauf des geplanten Antragsportal und welche Anträge dort eingestellt werden, beantwortet Bürgermeister Dr. Scharmann. Eine weitere Frage der Stadtverordneten Michaela Scharmann zur Online-Beantragung von Personenstandsurkunden beantwortet Bürgermeister Dr. Scharmann ebenfalls.
Der Stadtverordnete Christian Faust begrüßt den Antrag, dies ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Stadt Ulrichstein beschließt die Teilnahme an der interkommunalen gemeinsamen Beschaffung und Einführung des regisafe-Antragsportals, um die gesetzlichen Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes umzusetzen.
Die entstehenden Kosten in Höhe von ca. 15.000 € werden durch die IKZ-Förderung abgedeckt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Anwesend: | 12 |
| Für den Beschluss: | 12 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
Zur Kenntnis genommen:
| TOP 9. | Haushaltsvollzug 2026 | |
| hier: | Bericht nach § 28 GemHVO zum 30.06.2026 |
Stadtverordnetenvorsteher Mettler verliest die Beschlussempfehlung.
Bürgermeister Dr. Scharmann stellt ausführlich den Haushaltsbericht zum 30.06.2026 vor und geht noch einmal auf die vorgenommene Haushaltssperre ein. Hierdurch wird die Stadt Ulrichstein voraussichtlich ohne Nachtragshaushalt auskommen und demnach handlungsfähig bleiben.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht zum Haushaltsvollzug zum 30.06.2026 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen.
| Anwesend: | 12 |
| Für den Beschluss: | 0 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
Zur Kenntnis genommen:
| TOP 10. | Antrag der SPD-Fraktion; | |
| hier: | Visuelle Sitzungsbegleitung zur Stärkung der Transparenz für Bürgerinnen und Bürger |
Stadtverordnetenvorsteher Mettler liest den Antrag der SPD-Fraktion
„Visuelle Sitzungsbegleitung zur Stärkung der Transparenz für Bürgerinnen und Bürger“
vor.
SPD-Fraktionsvorsitzende Heiko Müller stellt bei der Erläuterung des Antrages klar, dass keine separate Präsentation erstellt werden soll. Es sollen lediglich die Unterlagen aus dem Ratsinformationssystem mittels Beamer zur Präsentation für die Besucher der Stadtverordnetenversammlung an einer Leinwand dargestellt werden - ohne großen Aufwand.
Es folgt eine Diskussion der Stadtverordneten zu dem TOP, insbesondere in Bezug auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand.
Laut Bürgermeister Dr. Scharmann wird eine Überarbeitung der Sitzungsunterlagen für eine solche Präsentation trotz allem erforderlich sein.
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse durch den Einsatz vorhandener und ggf. ergänzender Präsentationstechnik für die Öffentlichkeit transparenter gestaltet werden können. Das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens 06.11.2026 vorzustellen.
Die Prüfung soll folgende Aspekte umfassen:
| 1. | Technik-Bestandaufnahme |
| Ist die vorhandene Präsentationstechnik (Beamer/Leinwand) für eine dauerhaft lesbare Darstellung von Texten und Grafiken während der gesamten Sitzungsdauer geeignet? Ist darüber hinaus mobile Präsentationstechnik vorhanden bzw. erforderlich, damit eine visuelle Sitzungsbegleitung auch bei Sitzung in den Stadtteilen möglich ist? |
| 2. | Systemintegration |
| Kann das bereits genutze digitale Ratsinformationssystem so eingesetzt werden, dass Tagesordnungspunkte, Beschlusstexte und Pläne ohne Zusatzaufwand direkt auf die Leinwand gespiegelt werden? |
| 3. | Formatoptimierung |
| Wie können die von der Stadtverwaltung selbst erstellten, für Beratung und Beschlussfassung relevanten Sitzungsunterlagen so gestaltet werden, dass sie sowohl auf den digitalen Endgeräten der Mandatsträger als auch bei einer Projektion für die Öffentlichkeit gut lesbar sind? Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob und für welche Unterlagen ein bildschirmoptimiertes Querformat sinnvoll ist. |
| 4. | Kosten |
| Welche einmaligen Investitionskosten und ggf. laufende Betriebskosten wären für die Umsetzung erforderlich? |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Anwesend: | 12 |
| Für den Beschluss: | 12 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
Zur Kenntnis genommen:
| TOP 11. | Anfragen und Mitteilungen |
Es liegen keine Anfragen vor.
Stadtverordnetenvorsteher Mettler berichtet über die erste Zusammenkunft des „Runden Tisches“ zum Thema Online-Marketing. Seitens des Gremiums wird nun ein Rahmenkonzept mit Nutzungsbedingungen erarbeitet. Weiterhin soll für diesen „Runden Tisch“ Werbung gemacht werden, um noch mehr interessierte Bürgerinnen und Bürger dafür zu gewinnen.