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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur Sitzung Stadtverordnetenversammlung

Niederschrift

über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

am Dienstag, 3. Dezember 2024

Einladung der Mitglieder

der Stadtverordnetenversammlung

Ort der Sitzung:

Sitzungssaal, Rathaus Ulrichstein

Beginn der Sitzung 20:02 Uhr

Ende der Sitzung 20:21 Uhr

Anwesend  —  Anmerkungen

Vorsitzender

Stadtverordnetenvorsteher Karl Weisensee

Gremiumsmitglied

Dirk Bauer

Jörg Hermann

Torsten Jost

Till Hermann

Michael Mettler

Jan Philipp Mettler

Dr. Sven Kilian

Frank Schäfer

Klaus-Dieter Semmler

Jens Scharmann

Bürgermeister

Dr. Steffen Scharmann

1. Stadtrat

Joachim Erbes

Stadträtin

Marion Möller

Stadträte

Werner Funk

Manfred Feineis

Volker Scharmann

Armin Kraft

Schriftführerin

Michaela Frank

Abwesend  — Anmerkungen

Gremiumsmitglied

Christian Faust

Philipp Geiß

Gerhard Bärsch

Stadtrat

Mirko Auer

Sonstige TeilnehmerInnen  — Anmerkungen

OV Ulrichstein, OV Kölzenhain,

OV Ober-Seibertenrod, OV Unter-Seibertenrod,

weitere Gäste der Großgemeinde

Presse: Herr Stock

Der Vorsitzende:
Stadtverordnetenvorsteher Karl Weisensee
SchriftführerIn
Michaela Frank
Tagesordnung

1.

Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

2.

Festlegung der Hebesätze der Grundsteuer für das Jahr 2025

3.

Wasserversorgungssatzung der Stadt Ulrichstein vom 16.08.2019

hier:

Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 - 2027

4.

7. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Ulrichstein vom 24.11.2008

hier:

Anpassung der Abwassergebühren aufgrund der Istkostenberechnung sowie der Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 - 2027

5.

Anfragen und Mitteilungen

TOP 1.

Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Stadtverordnetenvorsteher Weisensee eröffnet um 20:02 Uhr die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt fest, dass die Stadtverordnetenversammlung durch Einladung vom 22.11.2024 ordnungsgemäß zur Sitzung einberufen wurden und in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.

TOP 2.

Festlegung der Hebesätze der Grundsteuer für das Jahr 2025

Stadtverordnetenvorsteher Weisensee geht ausführlich auf den TOP ein, insbesondere auf den neuen Beschlussvorschlag, indem die Übernahme der Gewerbesteuer aus der Haushaltssatzung 2024 fortgeschrieben werden soll.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Stadtverordneter Jens Scharmann teilt mit, dass der Ausschuss einstimmig diesem TOP zugestimmt hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt dem TOP zuzustimmen.

Stadtverordneter Philipp Mettler fragt warum die Hebesätze der Grundsteuer A und B auf ein Niveau angehoben werden. Stadtverordnetenvorsteher teilt mit, dass bereits im Jahre 2016/2017 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, dass die Hebesätze A + B auf gleichem Niveau sein sollen.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein beschließt die in der Anlage beigefügte Hebesatzsatzung für die Erhebung der Grundsteuer ab 01.01.2025.

Hierin wird für die Erhebung der Grundsteuer A und B ein Hebesatz von 298 % beschlossen.

Für die Gewerbesteuer wird der Hebesatz von 420 % aus der Haushaltssatzung 2024 in der Hebesatzung fortgeschrieben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Anwesend:

11

Für den Beschluss:

11

Gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Befangen:

0

Zur Kenntnis genommen:

TOP 3.

Wasserversorgungssatzung der Stadt Ulrichstein vom 16.08.2019

hier:

Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 - 2027

Stadtverordnetenvorsteher Weisensee verliest die Beschlussempfehlung.

Bürgermeister Scharmann erläutert nochmal ausführlich den Tagesordnungspunkt. Weiterhin teilt er mit, dass die Betriebskommission empfiehlt dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Für den Haupt- und Finanzausschuss teilt der Vorsitzende Jens Scharmann mit, dass dieser einstimmig dem Tagesordnungspunkt zugestimmt hat.

Beschluss:

1.)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass für den Bereich der Wassergebühren die Kostenüberdeckungen der Jahre 2021 bis 2022 gemäß § 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) von 203.843,00 € in die Kalkulation einzubeziehen sind.

Eine Anpassung der Gebührensatzung entfällt aufgrund der gleichbleibenden Kalkulationsergebnisse.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Anwesend:

11

Für den Beschluss:

11

Gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

0

Befangen:

0

Zur Kenntnis genommen:

TOP 4.

7. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Ulrichstein vom 24.11.2008

hier:

Anpassung der Abwassergebühren aufgrund der Istkostenberechnung sowie der Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 - 2027

Stadtverordnetenvorsteher Weisensee liest die Beschlussempfehlung vor.

Bürgermeister Scharmann erläutert nochmals ausführlich den Beschluss und geht dabei im besonderen auf die Anhebung der Grundgebühr von 5 € auf 10 € ein. Weiterhin teilt er mit, dass die Betriebskommission empfiehlt die Verbrauchsgebühr in § 25 Abs. 1 bei 4,98 € zu belassen und nur die Grundgebühr verdoppelt werden soll.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses teilt mit, dass dieser bei 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung diesem Tagesordnungspunkt zugestimmt hat.

Beschluss:

1.)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass für den Bereich der Niederschlagswassereinleitung die Kostenüberdeckungen der Jahre 2021 bis 2023 gemäß § 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) von 115.577,00 € EUR in die Kalkulation einzubeziehen sind. Die Unterdeckungen der Jahre 2020 bis 2022 von 360.733,17 € wurden in der Kalkulation nicht berücksichtigt.

2.)

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90,93), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl S. 764), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22.08.2018 (BGBl. I S. 1327) und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 25.05.2023 (GVBl. S 357), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein in der Sitzung am xx.xx.xxxx folgende 7. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Ulrichstein vom 24.11.2008 beschlossen:

3.)

Die Satzungsänderungen in § 25 Abs 1 und 3 gliedern sich wie folgt:

->

In § 25 Abs. 1 - Verbrauchsgebühr:

a)

ab 01. Januar 2025

4,98 EUR je cbm

->

§ 25 Abs. 3 - Grundgebühr

10,00 € Grundgebühr je Monat

Die VII. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

Anwesend:

11

Für den Beschluss:

10

Gegen den Beschluss:

0

Enthaltungen:

1

Befangen:

0

Zur Kenntnis genommen:

TOP 5.

Anfragen und Mitteilungen

Anfragen und Mitteilungen liegen keine vor.