am Dienstag, 3. Dezember 2024
| Einladung der Mitglieder | der Stadtverordnetenversammlung |
| Ort der Sitzung: | Sitzungssaal, Rathaus Ulrichstein |
| Beginn der Sitzung 20:02 Uhr | Ende der Sitzung 20:21 Uhr |
Vorsitzender
Stadtverordnetenvorsteher Karl Weisensee
Gremiumsmitglied
Dirk Bauer
Jörg Hermann
Torsten Jost
Till Hermann
Michael Mettler
Jan Philipp Mettler
Dr. Sven Kilian
Frank Schäfer
Klaus-Dieter Semmler
Jens Scharmann
Bürgermeister
Dr. Steffen Scharmann
1. Stadtrat
Joachim Erbes
Stadträtin
Marion Möller
Stadträte
Werner Funk
Manfred Feineis
Volker Scharmann
Armin Kraft
Schriftführerin
Michaela Frank
Gremiumsmitglied
Christian Faust
Philipp Geiß
Gerhard Bärsch
Stadtrat
Mirko Auer
OV Ulrichstein, OV Kölzenhain,
OV Ober-Seibertenrod, OV Unter-Seibertenrod,
weitere Gäste der Großgemeinde
Presse: Herr Stock
| 1. | Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | |
| 2. | Festlegung der Hebesätze der Grundsteuer für das Jahr 2025 | |
| 3. | Wasserversorgungssatzung der Stadt Ulrichstein vom 16.08.2019 | |
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| hier: | Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 - 2027 |
| 4. | 7. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Ulrichstein vom 24.11.2008 | |
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| hier: | Anpassung der Abwassergebühren aufgrund der Istkostenberechnung sowie der Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 - 2027 |
| 5. | Anfragen und Mitteilungen | |
| TOP 1. | Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee eröffnet um 20:02 Uhr die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt fest, dass die Stadtverordnetenversammlung durch Einladung vom 22.11.2024 ordnungsgemäß zur Sitzung einberufen wurden und in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.
| TOP 2. | Festlegung der Hebesätze der Grundsteuer für das Jahr 2025 |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee geht ausführlich auf den TOP ein, insbesondere auf den neuen Beschlussvorschlag, indem die Übernahme der Gewerbesteuer aus der Haushaltssatzung 2024 fortgeschrieben werden soll.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Stadtverordneter Jens Scharmann teilt mit, dass der Ausschuss einstimmig diesem TOP zugestimmt hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt dem TOP zuzustimmen.
Stadtverordneter Philipp Mettler fragt warum die Hebesätze der Grundsteuer A und B auf ein Niveau angehoben werden. Stadtverordnetenvorsteher teilt mit, dass bereits im Jahre 2016/2017 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, dass die Hebesätze A + B auf gleichem Niveau sein sollen.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein beschließt die in der Anlage beigefügte Hebesatzsatzung für die Erhebung der Grundsteuer ab 01.01.2025.
Hierin wird für die Erhebung der Grundsteuer A und B ein Hebesatz von 298 % beschlossen.
Für die Gewerbesteuer wird der Hebesatz von 420 % aus der Haushaltssatzung 2024 in der Hebesatzung fortgeschrieben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Anwesend: | 11 |
| Für den Beschluss: | 11 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
Zur Kenntnis genommen:
| TOP 3. | Wasserversorgungssatzung der Stadt Ulrichstein vom 16.08.2019 | |
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| hier: | Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 - 2027 |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee verliest die Beschlussempfehlung.
Bürgermeister Scharmann erläutert nochmal ausführlich den Tagesordnungspunkt. Weiterhin teilt er mit, dass die Betriebskommission empfiehlt dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Für den Haupt- und Finanzausschuss teilt der Vorsitzende Jens Scharmann mit, dass dieser einstimmig dem Tagesordnungspunkt zugestimmt hat.
Beschluss:
1.)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass für den Bereich der Wassergebühren die Kostenüberdeckungen der Jahre 2021 bis 2022 gemäß § 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) von 203.843,00 € in die Kalkulation einzubeziehen sind.
Eine Anpassung der Gebührensatzung entfällt aufgrund der gleichbleibenden Kalkulationsergebnisse.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Anwesend: | 11 |
| Für den Beschluss: | 11 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
Zur Kenntnis genommen:
| TOP 4. | 7. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Ulrichstein vom 24.11.2008 | |
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| hier: | Anpassung der Abwassergebühren aufgrund der Istkostenberechnung sowie der Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 - 2027 |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee liest die Beschlussempfehlung vor.
Bürgermeister Scharmann erläutert nochmals ausführlich den Beschluss und geht dabei im besonderen auf die Anhebung der Grundgebühr von 5 € auf 10 € ein. Weiterhin teilt er mit, dass die Betriebskommission empfiehlt die Verbrauchsgebühr in § 25 Abs. 1 bei 4,98 € zu belassen und nur die Grundgebühr verdoppelt werden soll.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses teilt mit, dass dieser bei 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung diesem Tagesordnungspunkt zugestimmt hat.
Beschluss:
1.)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass für den Bereich der Niederschlagswassereinleitung die Kostenüberdeckungen der Jahre 2021 bis 2023 gemäß § 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) von 115.577,00 € EUR in die Kalkulation einzubeziehen sind. Die Unterdeckungen der Jahre 2020 bis 2022 von 360.733,17 € wurden in der Kalkulation nicht berücksichtigt.
2.)
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90,93), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl S. 764), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22.08.2018 (BGBl. I S. 1327) und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 25.05.2023 (GVBl. S 357), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein in der Sitzung am xx.xx.xxxx folgende 7. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Ulrichstein vom 24.11.2008 beschlossen:
3.)
Die Satzungsänderungen in § 25 Abs 1 und 3 gliedern sich wie folgt:
| -> | In § 25 Abs. 1 - Verbrauchsgebühr: | ||
|
| a) | ab 01. Januar 2025 | 4,98 EUR je cbm |
| -> | § 25 Abs. 3 - Grundgebühr | ||
|
| 10,00 € Grundgebühr je Monat | ||
Die VII. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
| Anwesend: | 11 |
| Für den Beschluss: | 10 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Befangen: | 0 |
Zur Kenntnis genommen:
| TOP 5. | Anfragen und Mitteilungen |
Anfragen und Mitteilungen liegen keine vor.