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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 41/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Urnen und Erdrasengrabstätten auf den Friedhöfen

Die Friedhofsverwaltung hat vermehrt festgestellt, dass immer wieder Grabschmuck, Blumenschalen und andere Gegenstände auf Urnenrasengrabstätten abgelegt werden, obwohl dies lt. § 28 Abs. 3 Friedhofsordnung nicht gestattet ist. Wir bitten den Grabschmuck zu entfernen bzw. werden unsere Mitarbeiter angewiesen diesen beim Mähen zu entfernen.

Schneider
Bürgermeister