Die Friedhofsverwaltung hat vermehrt festgestellt, dass immer wieder Grabschmuck, Blumenschalen und andere Gegenstände auf Urnenrasengrabstätten abgelegt werden, obwohl dies lt. § 28 Abs. 3 Friedhofsordnung nicht gestattet ist. Wir bitten den Grabschmuck zu entfernen bzw. werden unsere Mitarbeiter angewiesen diesen beim Mähen zu entfernen.