Es werden alle Zahlungspflichtige daran erinnert, dass am 01. November 2022 das
Pachtgeld für das Jahr 2022
fällig wird.
Wir bitten um Begleichung bis zum 01. November 2022.
Nach diesem Zeitpunkt wird die Mahnung unter Anrechnung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren nach dem Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz durchgeführt.