Es werden alle Zahlungspflichtige daran erinnert, dass am 15. November 2022 folgende Steuern und Gebühren fällig werden:
| Gewerbesteuer Vorauszahlung | 4. Rate 2022 |
| Grundsteuer A+B | 4. Rate 2022 |
| Kanalbenutzungsgebühren | 4. Rate 2022 |
| Wassergeld | 4. Rate 2022 |
| Niederschlagswasser | 4. Rate 2022 |
Wir bitten um Begleichung der Beträge
bis zum 15. November 2022.
Nach diesem Zeitpunkt wird die Mahnung unter Anrechnung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren nach dem Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz durchgeführt.