Titel Logo
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein

hier: Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters

Hiermit mache ich gemäß § 58 der Hessischen Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt, dass der Stadtverordnete

Dr. Steffen Scharmann, Peter-Fuchs-Straße 8, 35327 Ulrichstein

mit Wirkung vom 01.12.2023 aus der Stadtverordnetenversammlung ausscheiden muss.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der „Freien Wähler“ FW rückt gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Herr Klaus-Dieter Semmler

Ohmstraße 11, 35327 Ulrichstein

in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ulrichstein nach.

Gegen vorstehende Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Ulrichstein gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Ulrichstein, Marktstraße 28 - 32, 35327 Ulrichstein, einzulegen.

Ulrichstein, 09.11.2023

Edwin Schneider
Gemeindewahlleiter