Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäß § 47 d BImSchG besteht die Verpflichtung, bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Auch die Lärmkartierung durch das Hessische Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ist mindestens alle 5 Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.
Die Lärmkartierung 2022 der 4. Runde wird nun veröffentlicht. Sie können diese ab 21. November 2022 auf dem Beteiligungsportal unter
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite einsehen. Die Ergebnisse werden zeitnah im Anschluss ebenfalls auf dem Lärmviewer des HLNUG unter
https://laerm.hessen.de/ einsehbar sein.
Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es nun, anhand dieser Lärmkartierung eine Bewertung der Lärmsituation in den hessischen Gemeinden und Städten vorzunehmen und bei Bedarf Lärmminderungsvorschläge zu entwickeln.
Hierfür benötigen wir Ihre Unterstützung. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir zu einer Lärmminderung in Ihrer Kommune beitragen.
Die Lärmkartierung bildet die Grundlage der Aufstellung, Überprüfung oder Überarbeitung von Lärmaktionsplänen. Somit werden wir anhand der neuen Lärmkartierung eine erneute Bewertung der Lärmsituation vornehmen und den bestehenden Lärmaktionsplan fortschreiben. Den aktuellen Lärmaktionsplan der 3. Runde haben wir unter
https://rp-giessen.hessen.de/umwelt/immissionsschutz/laermaktionsplan-hessen-teilplan-strassenverkehr zum Download bereitgestellt.
Wir werden außerdem in dieser nun anstehenden 4. Runde die bislang offenen Maßnahmenvorschläge und Prüfaufträge weiterverfolgen. Auch neue Maßnahmenvorschläge und Lärmminderungskonzepte können Eingang in den Prozess der Lärmaktionsplanung finden, soweit sie noch nicht abschließend geprüft wurden.
Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten erforderlich. Wir bitten Sie daher um aktive Unterstützung. Teilen Sie uns bitte Ihre Lärmschwerpunkte, aber auch bereits umgesetzte Lärmminderungsmaßnahmen mit. Liegen Bürgerbeschwerden zu bestimmten Verkehrslärmproblematiken vor? Möchten Sie vorhandene ruhige Gebiete vor einer weiteren Lärmzunahme schützen?
Bitte teilen Sie uns Ihre Anregungen bis zum 22. Januar 2023 mit.
Nutzen Sie hierfür gerne das Beteiligungsportal des Landes Hessen:
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite
oder das Postfach
laermaktionsplanung-strasse@rpgi.hessen.de.
Eine Eingabe auf dem Postweg ist nicht erforderlich.
Die Bekanntmachung erfolgt von hier aus am 21. November 2022 im Staatsanzeiger und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.
Ich bitte Sie, auf Ihrer Homepage sowie in gemeindlichen Presseorganen über die Aufstellung der Lärmaktionspläne sowie über die Art der Bürgerbeteiligung mit Hilfe des im Anhang befindlichen Textes für die öffentliche Bekanntmachung zu informieren. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Bekanntmachungskosten vom Land Hessen nicht übernommen werden können.
Ich bitte Sie weiterhin, schriftliche Eingaben zur Lärmaktionsplanung aus dem Kreis Ihrer Bürgerinnen und Bürger, die bei Ihnen eingehen, mir gebündelt zu übersenden.
Wir werden die Lärmproblematiken in Ihrer Kommune zusammentragen und mit Ihnen diskutieren. Hierzu kommen wir unaufgefordert wieder auf Sie zu. Alle Eingaben, Prüfaufträge und Ergebnisse werden wir in einem Entwurf des Lärmaktionsplans abbilden und diesen in einer 2. Öffentlichkeitsbeteiligung vorstellen. Zu diesem Entwurf können sodann Bevölkerung, Kommunen und die Gremien noch einmal Stellungnahmen abgeben.
Bitte rufen Sie uns jederzeit bei Fragen und/oder Anregungen an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Christina Grimm, Tel: 0641/303-4465
Alexander Rupp, Tel: 0641/303-4374
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christina Grimm
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde),
Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Gießen
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter
www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Gießen und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Gießen das Regierungspräsidium Gießen.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Gießen auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen:
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite,
alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Gießen unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Gießen
Abt. IV Umwelt, Dezernat 43.2, Lärmaktionsplanung
35396 Gießen
Laermaktionsplanung-strasse@rpgi.hessen.de
Regierungspräsidium Gießen