am Dienstag, 17. Oktober 2023
| Öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung | |
| Einladung der Mitglieder | der Stadtverordnetenversammlung |
| Ort der Sitzung: | Sitzungssaal, Rathaus Ulrichstein |
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| Beginn der Sitzung 20:00 Uhr | Ende der Sitzung 21:28 Uhr |
Anwesend — Anmerkungen
Vorsitzender
Stadtverordnetenvorsteher Karl Weisensee
Gremiumsmitglied
Dirk Bauer
Reinhard Eifert
Philipp Geiß
Jörg Hermann
Till Hermann
Torsten Jost
Michael Mettler
Jan Philipp Mettler
Jens Scharmann
Bürgermeister
Bürgermeister Edwin Schneider
Stadträtin
Stadtrat Marion Möller
Stadtrat
Stadtrat Werner Funk
Stadtrat Manfred Feineis
Stadtrat Volker Scharmann
Stadtrat Mirko Auer
Stadtrat Armin Kraft
Schriftführerin
Anke Prössl
Abwesend — Anmerkungen
Gremiumsmitglied
Stadtverordneter Albert Appel
Stadtverordneter Christian Faust
Stadtverordneter Dr. Sven Kilian
Stadtverordneter Frank Schäfer
Stadtverordneter Steffen Scharmann
Sonstige TeilnehmerInnen — Anmerkungen
OV Ulrichstein
OV Rebgeshain
OV Unter-Seibertenrod
Presse: Oliver Haack
| 1. | Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | |
| 2. | Bericht aus der Betriebskommission "SWU" | |
| 3. | Betr.: | Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein - Kernstadt |
| hier: | Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Solarpark Gilgtalhöfe“ |
| 1) | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 2) | Einleitung Beteiligungsverfahren gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB |
| 4. | Betr.: | Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein - Kernstadt |
| hier: | Bebauungsplan „Solarpark Gilgtalhöfe“ |
| 1) | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 2) | Einleitung Beteiligungsverfahren gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB |
| 5. | Stadtwald - Waldwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 | |
| hier: | Beratung und Beschlussfassung |
| 6. | Antrag CDU-Fraktion vom 06.09.2023; | |
| hier: | Förderung regionaler Verkaufsautomaten durch die Stadt Ulrichstein |
| 7. | Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 27.03.2023 | |
| hier: | Einsparungen zum Haushalt vor dem Hintergrund einer Weiterbesoldung einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters |
| 8. | Antrag SPD-Fraktion vom 16.09.2023 | |
| hier: | Antrag auf Errichtung eines Spielplatzes in der Kernstadt Ulrichstein |
| 9. | Anfragen und Mitteilungen | |
| TOP 1. | Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee eröffnet um 20:04 Uhr die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt fest, dass die Stadtverordneten durch Einladung vom 05.10.2023 ordnungsgemäß zur Sitzung einberufen wurden und in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. Hiergegen ergeben sich keine Einwände.
| TOP 2. | Bericht aus der Betriebskommission "SWU" |
Bürgermeister Schneider teilt den Stadtverordneten mit, dass seit der letzten Stadtverordnetensitzung keine Sitzung der Betriebskommission stattgefunden hat.
| TOP 3. | Betr.: | Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein - Kernstadt |
| hier: | Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich"Solarpark Gilgtalhöfe" |
| 1) | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 2) | Einleitung Beteiligungsverfahren gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee verliest die Beschlussempfehlung.
Bürgermeister Schneider erläutert den TOP. Im Mai 2023 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung die Richtlinien für Freiflächen-PV-Anlagen beschlossen, danach stellte die EGV einen Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage. Die Unterlagen der EGV lagen auch schon bei der letzten Stadtverordnetensitzung vor. Der Magistrat hat dem TOP bereits zugestimmt.
Bürgermeister Schneider verlässt um 20:09 Uhr wegen Widerstreit der Interessen die Sitzung. Er wird in dieser Zeit von Stadtrat Volker Scharmann vertreten.
Für den HFA teilt der Vorsitzende Jens Scharmann mit, dass der Ausschuss dem TOP mit 4 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen der Stadtverordentenversammlung empfiehlt, dem TOP zuzustimmen.
Für den BPA teilt der Vorsitzende Philipp Geiß ebenfalls mit, dass dieser mit 3 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt dem TOP zuzustimmen.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt, Wirtschaft und Verkehr, Herr Jörg Hermann, teilt der Stadtverordnetenversammlung mit, dass dieser einstimmig der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, dem TOP zuzustimmen.
Der Stadtverordnete Michael Mettler weist darauf hin, dass der Ausschuss für LFUWV mit 1 Nein-Stimme dem TOP zugestimmt hat.
CDU-Fraktionsvorsitzender Philipp Mettler legt seinen Standpunkt zu diesem TOP dar. Es sollte nicht nur nach Ertragsmesszahl, sondern auch nach Bewirtschaftbarkeit beurteilt werden.
| 1. | Für den von der geplanten Photovoltaik - Freiflächenanlage betreffenden Bereich westlich der Kernstadt Ulrichstein und östlich der Gilgtalhöfe in der Gemarkung Ulrichstein wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Änderungsplanes zum Flächennutzungsplan beschlossen. |
| 2. | Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch Umwandlung der Flächen in eine entsprechende Sonderbaufläche (§ 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO) geschaffen werden. Als Zweckbestimmung wird dabei eine „Photovoltaik Freiflächenanlage“ vorgesehen. |
| 3. | Der Geltungsbereich der Änderung ist der beigefügten Planskizze zu entnehmen. |
| 4. | Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Gilgtalhöfe“ (Parallelverfahren). |
| 5. | Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 6. | Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das o.g. Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung der FNP-Änderung zu integrieren. |
| 7. | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird durch Auslegung der Planung in der Stadtverwaltung durchgeführt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB am Verfahren beteiligt. |
| 8. | Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB2017 und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird. |
Abstimmungsergebnis: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
| Anwesend: | 10 |
| Für den Beschluss: | 6 |
| Gegen den Beschluss: | 4 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
| Zur Kenntnis genommen: | |
| TOP 4. | Betr.: | Bauleitplanung der Stadt Ulrichstein - Kernstadt |
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| hier: | Bebauungsplan "Solarpark Gilgtalhöfe" |
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| 1) | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
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| 2) | Einleitung Beteiligungsverfahren gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB |
Für den HFA teilt der Vorsitzende Jens Scharmann mit, dass der Ausschuss mit 4 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen der Stadtverordentenversammlung empfiehlt, dem TOP zuzustimmen.
Für den BPA teilt der Vorsitzende Philipp Geiß ebenfalls mit, dass dieser mit 3 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt dem TOP zuzustimmen.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt, Wirtschaft und Verkehr, Herr Jörg Hermann, teilt der Stadtverordnetenversammlung mit, dass dieser mit 3 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, dem TOP zuzustimmen.
| 1. | Für den von der geplanten Photovoltaik - Freiflächenanlage betreffenden Bereich westlich der Kernstadt Ulrichstein und östlich der Gilgtalhöfe in der Gemarkung Ulrichstein wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Gilgtalhöfe“ beschlossen. |
| 2. | Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaik - Freiflächenanlagen geschaffen werden. Planziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung für Anlagen (Freiflächen-Photovoltaikanlagen), die der Nutzung von Sonnenenergie dienen, sowie eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen und diese in der Region zu sichern. Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes. |
| 3. | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 109 der Flur 16 in der Gemarkung Ulrichstein und ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt. Der Geltungsbereich weist eine Fläche von ca. 3,6 ha auf. |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 5. | Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das o.g. Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes zu integrieren. |
| 6. | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird durch Auslegung der Planung in der Stadtverwaltung durchgeführt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB am Verfahren beteiligt. |
| 7. | Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB2017 und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird. |
Abstimmungsergebnis: Dem Beschluss wurde zugestimmt.
| Anwesend: | 10 |
| Für den Beschluss: | 6 |
| Gegen den Beschluss: | 4 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
| Zur Kenntnis genommen: | |
Bürgermeister Schneider nimmt ab 20:16 Uhr wieder an der Sitzung teil.
| TOP 5. | Stadtwald - Waldwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 hier: Beratung und Beschlussfassung |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee verliest die Beschlussempfehlung.
Bürgermeister Schneider teilt mit, dass das seitens der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2023 beschlossene Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ mit einem Betrag von ca. 46.000 € zu dem Überschuss für das Wirtschaftsjahr 2024 (33.000 €) beiträgt. Ansonsten wäre ein Verlust von 13.000 € entstanden.
Der Magistrat hat sich mit dem TOP noch nicht befasst.
Jens Scharmann teilt als Vorsitzender des HFA mit, dass dieser einstimmig der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, dem TOP zuzustimmen.
Der Vorsitzende des Auschusses für LFUWV, Herr Jörg Hermann, geht auf das Zahlenwerk ein und berichtet, dass der Ausschuss ebenfalls einstimmig der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, dem TOP zuzustimmen.
| 1. | Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Entwurf des Waldwirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024 in der vorliegenden Form zu. Das Planwerk geht von Erträgen in Höhe von 94.167 EUR und Aufwendungen von 61.106 EUR und somit von einem Überschuss i. H. v. 33.061 EUR aus. |
| 2. | Der dieser Beschlussvorlage beigefügte Entwurf des Waldwirtschaftsplanes für das Jahr 2024 ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Anwesend: | 10 |
| Für den Beschluss: | 10 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
| Zur Kenntnis genommen: | |
| TOP 6. | Antrag CDU-Fraktion vom 06.09.2023; | |
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| hier: | Förderung regionaler Verkaufsautomaten durch die Stadt Ulrichstein |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee verliest den Antrag.
CDU-Fraktionsvorsitzender Philipp Mettler geht ausführlich auf den Antrag ein. Die jährlichen Stromkosten eines Verkaufsautomaten werden auf ca. 900 - 1.000 € geschätzt.
Die CDU-Fraktion hat hinsichtlich des TOP einen Änderungsantrag. Fraktionsvorsitzender Philipp Mettler erläutert die Änderungen:
Die Stadt Ulrichstein fördert die Errichtung von regionalen Verkaufsautomaten, welche von vorrangig regionalen Gewerbetreibenden oder von Privatpersonen aufgestellt und betrieben werden. Auswärtige Beantragungen werden erst bearbeitet, wenn 2 Monate nach Bekanntgabe der Förderung keine regionalen Beantragungen eingegangen sind. In der Kernstadt Ulrichstein sollte vorerst kein und im Übrigen nur ein Automat pro Stadtteil vorgesehen werden. Die Förderung der Verkaufsautomaten sollte durch die Zurverfügungstellung von einem städtischen Aufstellplatz, Wasser, Strom und einen Internetzugang verwirklicht werden. Für die bauliche Umsetzung, Wartung und Unterhaltung ist der Betreiber zuständig. Des Weiteren sollte in regelmäßigen Abständen auf die Förderung in den Ulrichsteiner Nachrichten sowie in der Ulrichstein App hingewiesen werden. Die formale und rechtliche Umsetzung der Förderung obliegt der Stadtverwaltung, um den bestmöglichen Ablauf zu gewährleisten. Die Förderung soll für einen Probezeitraum von 3 Jahren laufen. Bei Erfolg kann sie danach von der Stadtverordnetenversammlung verlängert werden.
Um 20:26 Uhr wird von Herrn Mettler eine Sitzungsunterbrechnung für 10 Minuten beantragt.
Die Stadtverordnetensitzung wird um 20:39 Uhr fortgesetzt.
Der Vorsitzende des HFA, Herr Jens Scharmann, teilt mit, dass dem Antrag in der ursprünglichen Form mit 4 Nein-Stimmen und 2 Ja-Stimmen nicht zugestimmt wurde.
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee verliest noch einmal den Änderungsantrag.
Stadtverordneter Torsten Jost berichtet, dass die SPD-Fraktion aufgrund zu vieler offener Faktoren (Absicherung Internet, Stromkosten im Sommer, welche Produkte gehören zur Grundversorgung) dem Antrag nicht zustimmen wird. Sollte ein konkreter Vorschlag vorliegen, ist man gerne gesprächsbereit.
Bürgermeister Schneider äußert sich dahingehend, dass der Gewerbe- und Verkehrsverein (GVV) als Betreiber eines solchen Verkaufsautomaten ebenfalls angesprochen wurde. Die Satzung gibt es jedoch nicht her, dass der GVV Betreiber eines solchen Verkaufsautomaten wird. Stattdessen bietet der GVV den Bürgerinnen und Bürgern mit dem Bürgerbus die Möglichkeit, sich innerhalb der Großgemeinde z.B. auch für Einkaufsfahrten fortzubewegen.
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2023 auf Förderung regionaler Verkaufsautomaten durch die Stadt Ulrichstein wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: Der Beschluss wurde abgelehnt.
| Anwesend: | 10 |
| Für den Beschluss: | 5 |
| Gegen den Beschluss: | 4 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Befangen: | 0 |
| Zur Kenntnis genommen: | |
| TOP 7. | Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 27.03.2023 | |
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| hier: | Einsparungen zum Haushalt vor dem Hintergrund einer Weiterbesoldung einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee verliest den Antrag.
Der HFA hat in seiner Sitzung am 17.07.2023 einstimmig diesen TOP abgelehnt, so der Vorsitzende Jens Scharmann.
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee erläutert, dass der Antrag auf einen ehrenamtlichen Bürgermeister abziehlt. Gemäß Bürgermeister Schneider bedarf dies jedoch dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und der Änderung der Hauptsatzung. Von Kosteneinsparungen ist in diesem Fall allerdings nicht auszugehen, da mindestens eine Neueinstellung für die Sachbearbeitertätigkeiten des Bürgermeisters erforderlich ist. Und ehrenamtliche Bürgermeister eine Entschädigung erhalten.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einsparungen zum Haushalt vor dem Hintergrund einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters vom 27.03.2023 wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt.
| Anwesend: | 10 |
| Für den Beschluss: | 10 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
| Zur Kenntnis genommen: | |
| TOP 8. | Antrag SPD-Fraktion vom 16.09.2023 | |
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| hier: | Antrag auf Errichtung eines Spielplatzes in der Kernstadt Ulrichstein |
Stadtverordnetenvorsteher Weisensee verliest den Antrag.
Stadtverordneter Torsten Jost begründet ausführlich den Antrag und betont die Notwendigkeit. Die Nutzung des Kindergartenspielplatzes durch die Öffentlichkeit ist versicherungstechnisch nicht möglich. Den Spielbereich mit dem Spielturm auf dem Gelände der Grundschule mit zu nutzen gestaltet sich aufgrund der Ganztagsbetreuung ebenfalls schwierig.
Hinsichtlich des Kostenrahmens teilt Bürgermeister Schneider mit, dass man geschätzt mit ca. 50.000 € Investitionskosten rechnen müsse. Zusätzlich kommen alle 2 - 4 Wochen die Sicherheitsüberprüfungen und 1 Jahresinspektion durch den Bauhof dazu.
Fraktionsvorsitzender der CDU Philipp Mettler stellt folgenden Änderungsantrag:
| 1. | In einem ersten Schritt eine Konzeption für einen Kinderspielplatz sowie eine „Kostenrechnung“ zu erstellen. |
| 2. | Die notwendigen Haushaltsmittel für eine Konzeption sind im Haushalt 2024 einzuplanen. |
Stadtverordneter Jens Scharmann teilt für die FW-Fraktion mit, dass diese dem Antrag nicht zustimmen können. Die HH-Mittel 2023 für eine Sanierung des Spielplatzes in Wohnfeld wurden abgelehnt mit dem Verweis auf das Programm „Starkes Dorf“.
Stadtverordneter Torsten Jost schlägt vor, die HH-Mittel für den Spielpatz mit in den Haushalt 2024 einzustellen und mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Die Verwaltung wird beauftagt, eine Konzeption für einen Kinderspielplatz, unabhängig von den Spielplätzen der Kindertagesstätte und der Grundschule, einschließlich Sitzmöglichkeiten, sowie eine Kostenrechnung zu erstellen.
Die Konzeption hierzu ist unverzüglich aufzunehmen, um ggf. Kostenvorteile, die sich durch den Anbau der Kindertagesstätte ergeben, nutzen zukönnen (Bauarbeiten durch Firmen die gerade vor Ort sind). Bei der Konzeption sind mögliche Fördermittel einzubeziehen, gerne kann auch in Richtung „Mehrgenerationen-Spielplatz“ nachgedacht werden. Die notwendigen Haushaltsmittel für eine Konzeption und die Einrichtung sind im Haushalt 2024 einzuplanen. Was den konkreten Bedarf, Ideen zur Umsetzung und Realisierung sowie die Finanzierung betrifft, sind der Ortsbeirat Ulrichstein, die Vereine und sonstige Initiativen (z.B. die Elternbeiräte des Kindergartens und der Schule) sowie Gewerbetriebe (auch Windkraft- und PV-Betreiber) einzubeziehen.
Die im Haushalt 2024 eingestellten Mittel für die Errichtung eines Spielplatzes sollen mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Anwesend: | 10 |
| Für den Beschluss: | 10 |
| Gegen den Beschluss: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Befangen: | 0 |
| Zur Kenntnis genommen: | |
| TOP 9. | Anfragen und Mitteilungen |
Anfrage der AfD-Fraktion vom 05.09.2023
Wahlwerbung in der Stadt Ulrichstein
| 1. | Wer kontrolliert die Einhaltung der Plakatierungsvorschriften samt Auflagen? | |
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| - | Zuständig ist hier das Ordnungsamt, hier fehlt jedoch das Personal. |
| 2. | Wie viele Plakate zur Wahlwerbung wurden vor dem 25.08.2023 angebracht? Bitte auflisten nach Parteien und jeweiliger Anzahl der Plakate. | |
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| - | Hierzu gibt es keine Aufzeichnungen. |
| 3. | Welche Parteien haben sich an die Vorgabe des Ordnungsamtes gehalten und mit dem Anbringen von Wahlplakaten erst ab dem 25.08.2023 begonnen? | |
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| - | Hierzu gibt es ebenfalls keine Aufzeichnungen. |
| 4. | Wurde von allen Parteien, die zur Landtagswahl antreten, eine Genehmigung zum Anbringen von Wahlplakaten beantragt? Wenn nein, welche Parteien haben keine Genehmigung beantragt? | |
|
| - | Es wurde von allen Parteien eine Genehmigung beantragt. |
| Auf die Beantwortung der Fragen 5. - 10. wurde verzichtet. | ||
| 5. | Wurden allen Parteien, die eine Genehmigung zum Anbringen von Wahlplakaten beantragt haben, der 25.08.2023 als genehmigter Beginn der Plakatierung mitgeteilt? Wenn nein, welche abweichenden Fristen wurden welcher Partei mit welcher Begründung genehmigt? | |
| 6. | Welche Parteien haben sich an die Vorgaben des Ordnungsamtes gehalten und max. 25 Plakatstandorte beansprucht? Welche Parteien haben sich nicht an diese Vorgaben gehalten und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? | |
| 7. | Wie verfährt die Stadt Ulrichstein, wenn Plakate zur Wahlwerbung, den Auflagen widersprechen, an Bäumen oder Verkehrsschildern usw. angebracht wurden? | |
| 8. | Welche Ordnungsmaßnahmen wurden von Seiten der Stadt Ulrichstein bislang wegen Verstößen gegen die Plakatierungsvorschriften eingeleitet? Welche Parteien waren davon betroffen? | |
| 9. | Wie will die Stadt Ulrichstein zukünftig die Chancengleichheit bei der Wahlwerbung gewährleisten, wenn Parteien bereits vor Beginn der Frist zur Plakatierung zur Wahlwerbung besonders exponierte Standorte so belegen, dass diese von anderen Parteien nicht mehr genutzt werden können? | |
| 10. | Wie erklärt sich die Stadt Ulrichstein, dass ein ordnungsgemäß behangenes Doppelplakat der AfD in Rebgeshain offenbar widerrechtlich entfernt und einfach auf den Bürgersteig gestellt wurde, um dort eine Geschwindigkeitsmessanlage anzubringen? Wiese konnten die Plakate der anderen Parteien unbeschadet dort hängen bleiben? Wieso wurde das Plakat der AfD nicht einfach über der Messanlage wieder angebracht? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus und wer trägt die Verantwortung für diesen Vorgang? | |
Für Verkehrsangelegenheiten ist prinzipiell die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Bei städtischen Straßen sowie Kreisstraßen ist dies der Bürgermeister und - wie in diesem Fall - bei Landesstraßen der Vogelsbergkreis.
| 1. | Gab es in der Vergangenheit schon einmal Forderungen und Überlegungen über eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Marktstraße? | |
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| - | Ja, eine Anfrage über den Ortsbeirat Ulrichstein erfolgte vor ca. 2 Jahren. |
| 2. | Wie ist Ihre persönliche Einschätzung und die Einschätzung der Stadtverwaltung zu der Verkehrslage in der Marktstraße und der eventuellen Integrierung einer „Dreißigerzone“? | |
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| - | Das Dialogdisplay war in der Zeit vom 28.03. - 08.04.2022 im Bereich der Marktstraße / Grundschule angebracht. Bürgermeister Schneider erläutert die Auswertung ausführlich. 85 % der Fahrzeuge waren nicht schneller als 35 km/h. Eine „Zone 30“ ist deshalb entbehrlich. |
| 3. | Ist in der nächsten Zeit oder ist aktuell von Seiten der Stadt aus geplant, sich mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Marktstraße zu beschäftigen? | |
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| - | Nein, seitens der Stadt ist diesbezüglich nichts geplant. |
Fraktionsvorsitzender Philipp Mettler bittet darum, dem Landrat über vorstehenden Antrag in Kenntnis zu setzen.
Bürgermeister stellt erneut die Problemaktik einer Zweitwohnsitzsteuer dar. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 23.08.2023 empfohlen, diese nicht einzuführen.
In der Stadtverordnetensitzung am 22.09.2023 wurde die Zeitwohnsitzsteuer abgelehnt. Dem dann folgenden Widerspruch seitens der AK-, FW- und CDU-Fraktion wurde nicht stattgegeben. Das Vorgehen widerspricht nicht dem Recht. Durch die Kommunalaufsicht wurde das Vorgehen bestätigt.
Bürgermeister Schneider weist auf die Bürgerversammlung am 18.10.2023 hin. Eine Energieberaterin der Landesenergieagentur Hessen referiert zum Thema Gebäudeenergiegesetz.
Die Ulrichstein App ist ab sofort für jeden zugänglich.
Die nächste Stadtverordnetenversammlung findet am 03. November 2023 um 19.00 Uhr statt.