Am Samstag, den 17.02.2024, findet um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Unter-Seibertenrod die diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft statt.
Herzlich eingeladen sind alle Jagdgenossen mit Partnern.
Vertreter verhinderter Jagdgenossen benötigen zur Ausübung des Stimmrechts eine schriftliche Vollmacht.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
| 2. | Totengedenken |
| 3. | Gemeinsames Abendessen |
| 4. | Bericht des Schriftführers |
| 5. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 6. | Bericht des Rechners |
| 7. | Bericht des Genossenschaftsausschusses über die Kassenprüfung und Entlastung von Vorstand und Rechner |
| 8. | Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachterlöses |
| 9. | Grußwort der Gäste |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über die Fortsetzung des Jagdpachtvertrages oder der Ausschreibung der Genossenschaftsjagd Gemarkung Unter-Seibertenrod |
| 11. | Verschiedenes |
Nach § 8 der Satzung ist bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung die Genossenschaftsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Genossen beschlussfähig.
Anträge zur Verwendung des Pachterlöses müssen schriftlich bis zum 16.02.2024 bei dem Jagdvorsteher Bernd Weiß eingegangen sein.
Das Jagdkataster liegt vom 12.02. bis 16.02.2024 bei dem Jagdvorsteher in Unter-Seibertenrod zur Einsicht der Jagdgenossen aus.
Gutsübertragungen oder Veränderungen bei Grundbesitz bitte eintragen lassen.
Alle Veränderungen sind schriftlich vorzulegen.