Die Stadtkasse Ulrichstein macht darauf aufmerksam, dass am 15. November 2022 folgende Steuern und Abgaben fällig waren:
| Gewerbesteuer Vz. | 4. Rate 2022 |
| Grundsteuer A+B | 4. Rate 2022 |
| Kanalbenutzungsgebühren | 4. Rate 2022 |
| Wassergeld | 4. Rate 2022 |
| Niederschlagswasser | 4. Rate 2022 |
Des Weiteren war das Pachtgeld am 1. November 2022 fällig.
Die Steuerpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Forderungen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich angemahnt, die Rückstände umgehend an die Stadtkasse zu zahlen.
Sollte die Zahlung nicht erfolgen, werden die fällig gewesenen Steuer- und Abgabenverpflichtungen im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den Bestimmungen des Hess. Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (HessVwVG) zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben.