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Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein
Ausgabe 50/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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​​​​​​​An alle landwirtschaftlichen Tierhalter!

Absetzbares Wasser bei der Ermittlung der Kanalgebühr für das Jahr 2023

Aufgrund des § 26 der Entwässerungssatzung der Stadt Ulrichstein vom

23. November 2018 in der aktuellen Fassung bleiben bei der Gebührenberechnung die Wassermengen, die nachweislich nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt werden (z.B. Wassermengen in landwirtschaftlichen Betrieben mit Sonderwasserzähler) bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt.

Darüber hinaus ist in § 26 Abs. 1 der Entwässerungssatzung folgende Regelung enthalten:

„Für landwirtschaftliche Betriebe ohne Sonderwasserzähler werden von der Berechnung zugrunde liegenden Frischwassermengen je Großvieheinheiten (GVE) jährlich 12 cbm in Abzug gebracht.

Die Großvieheinheit (GVE) berechnet sich wie folgt:

Rindvieh unter 1 Jahr

0,3 GVE

Rindvieh von 1 - 2 Jahren

0,7 GVE

Rindvieh über 2 Jahren

1,0 GVE

Mastschweine

0,1 GVE

Zuchtsauen

0,3 GVE

Pferde

1,0 GVE

Kleinpferde

0,7 GVE

Schafe

0,1 GVE

Ziegen

0,1 GVE

Die Großvieheinheiten müssen aufgrund der Viehzählungsergebnisse im Dezember jeden Jahres nachgewiesen werden. Weiterhin ist ein Nachweis über die Anerkennung der landwirtschaftlichen Betätigung zu erbringen. Nach Abzug dieser Mengen müssen jedoch je Person noch mindestens 30 cbm jährlich als Frischwasserbezug zur Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren verbleiben.“

Da die Viehzählung des Hessischen Statistischen Landesamtes repräsentativ im April und November erfolgt, ist es erforderlich, der Stadtverwaltung - Finanzverwaltung - den Tierbestand zum Stichtag 03. November 2023 mitzuteilen. Die schriftliche Mitteilung (Antrag) muss der Finanzverwaltung der Stadt Ulrichstein bis spätestens

12. Januar 2024

vorliegen.

Später eingehende Mitteilungen (Anträge) können beim Großviehabzug nicht mehr berücksichtigt werden.

Auch die landwirtschaftlichen Tierhaltern, welche bereits im Vorjahr einen Antrag bei der Stadtverwaltung eingereicht haben, werden gebeten ab diesem Jahr unter www.Ulrichstein.de - Anträge und Formulare - den Antrag sich abzuholen. Bei Rückfragen steht Ihnen die Finanzverwaltung der Stadt Ulrichstein unter der Telefon-Nummer 06645 9610-18 oder per Mail an daniel.wolf@ulrichstein.de gerne zur Verfügung.

Der Magistrat der Stadt Ulrichstein
- Finanzverwaltung -