Für den Schiedsamtsbezirk der Stadt Ulrichstein ist eine neue Schiedsperson zu wählen.
Diese soll möglichst in der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 03.03.2023 gewählt und dem Amtsgericht Alsfeld zur Berufung vorgeschlagen werden.
Die Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Das Schiedsamt dient zur Schlichtung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie müssen nach Ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die fachlichen Kenntnisse können in Lehrgängen erworben werden.
Das Amt kann nicht bekleiden,
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
Interessierte Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, bis spätestens zum 17. Februar 2023 eine formlose schriftliche Bewerbung an den Magistrat der Stadt Ulrichstein, Marktstraße 28 – 32, 35327 Ulrichstein zu richten.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr BGM Schneider, Tel: 06645/9610-14, E-Mail: d.wolf@ulrichstein.de (Vorzimmer) gerne zur Verfügung.