Es werden alle Zahlungspflichtige daran erinnert, dass am
15. Februar 2024
folgende Steuern und Gebühren fällig werden:
| Gewerbesteuer Vorauszahlung | 1. Rate 2024 |
| Grundsteuer A + B | 1. Rate 2024 |
| Kanalbenutzungsgebühren | 1. Rate 2024 |
| Wassergeld | 1. Rate 2024 |
| Niederschlagswasser | 1. Rate 2024 |
Abrechnung Wassergeld und Kanalgebühren 2023.
Nach diesem Zeitpunkt wird die Mahnung unter Anrechnung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren nach dem Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz durchgeführt.