Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement plant, zwischen den Gemeinden Ulrichstein/Helpershain und Feldatal/Köddingen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben durchzuführen.
Um die Planung ordnungsgemäß durchführen zu können, ist es notwendig, auf allen Grundstücken, die sich in der beigefügten Übersichtskarte innerhalb des dargestellten Umrings befinden, in der Zeit von Februar 2024 bis Oktober 2024 folgende Vorarbeiten durchzuführen:
Faunistische und floristische Erhebungen
Die betroffenen Grundstücke liegen in den Gemarkungen Köddingen und Helpershain. Für die faunistischen Erhebungen wird vorübergehend eine Horchbox (Fledermäuse) ausgebracht.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 32b Hessisches Straßengesetz (HStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Regierungspräsidium Gießen auf Antrag des Grundstücks- oder Nutzungsberechtigten oder auf Antrag von Hessen Mobil die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Gegen die vorstehende Duldungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung Widerspruch bei Hessen Mobil, Straßen - und Verkehrsmanagement, Vogelsbergstraße 51 63679 Schotten schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind anzugeben.