Am Samstag, den 9. März 2024 um 19.30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Ober-Seibertenrod die diesjährige Jahresversammlung statt.
Herzlich eingeladen sind alle Jagdgenossen/innen mit Patner/innen sowie ehemalige Genossenschaftsmitglieder.
Abstimmungsberechtigt sind nur alle Genossenschaftskaster eingetragenen Eigentümer von bejagbaren Grundstücken oder deren mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter.
Das Jagdkataster kann bis zum 8. März 2024 eingesehen werden.
Eigentumsveränderungen des Grundbesitzes sind nachzuweisen.
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit |
| 2. | Totenehrung |
| 3. | Bericht des Vorsitzenden |
| 4. | Bericht des Rechners |
| 5. | Bericht des Genossenschaftsausschusses |
| 6. | Entlastung von Vorstand und Rechner |
| 7. | Verwendung des Jagdpachterlöses |
| 8. | Übergabe des Vertrages zur Jagdpachtverlängerung |
| 9. | Grußwort der Gäste |
| 10. | Verschiedenes |
| 11. | Verlesen des Protokolls |
Das gemeinsame Abendessen findet zu Beginn der Jahresversammlung statt.
Nach §6 der Satzung ist bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Einladung jede Genossenschaftsversammlung beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen und vertretenen Genossen.
Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 8. März 2024 schriftlich beim Jagdvorsteher einzureichen.