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Ausgabe 1/2026
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Aktuelles

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen hat in seiner Sitzung am 27. November 2025 eine neue Richtlinie über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft, der Ehrengabe und des Ehrenamtspreises beschlossen. Damit möchte die Stadt engagierte Bürger, die sich in besonderem Maße um das Wohl der Stadt und ihrer Mitbürger kümmern, gebührend würdigen.

Die Neuerung betrifft insbesondere den bisherigen Ehrenamtspreis: Dieser wird künftig unter dem Titel „Sondershäuser des Jahres“ vergeben. Die Auszeichnung erfolgt einmal jährlich im feierlichen Rahmen der Weißen Schlossweihnacht. Mit der Umbenennung sollen das bürgerschaftliche Engagement sowie die Leistungen in Kultur, Sport und sozialen Bereichen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden.

Die neue Richtlinie legt klare Vorgaben für die Ehrungen in Sondershausen fest. So kann die Ehrenbürgerschaft an Personen verliehen werden, die sich in herausragender Weise um die Stadt und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben.

Der Ehrenamtspreis „Sondershäuser des Jahres“ würdigt engagierte Bürgerinnen und Bürger in drei Kategorien: Soziales Engagement und Alltagshelden, Kultur- und Vereinsarbeit sowie Einsatzbereitschaft und Sport. Voraussetzung für die Auszeichnung ist eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Freizeit. Vorschläge können von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen oder Institutionen bis zum 30. September eines Jahres eingereicht werden. Die Vergabe des Preises obliegt dem Kulturausschuss der Stadt Sondershausen.

„Mit der neuen Richtlinie möchten wir das herausragende Engagement von Menschen würdigen, die unsere Stadt lebenswert machen. Die Einführung des Titels ‚Sondershäuser des Jahres‘ ist ein klares Bekenntnis zur Förderung und Sichtbarkeit ehrenamtlicher Leistungen“, sagt Bürgermeister Steffen Grimm.

Die neue Richtlinie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung von 2023.