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Treffpunkt Kyffhäuser-Kreis
Ausgabe 1/2026
Infos aus dem Kyffhäuserkreis
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Aktuelles

Der Stadtrat der Stadt Sondershausen hat in seiner Sitzung am 27. November 2025 beschlossen, die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde künftig durch das Landratsamt Kyffhäuserkreis wahrnehmen zu lassen. Die Übertragung erfolgt im Rahmen einer Zweckvereinbarung nach den Vorgaben des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG).

Mit diesem Schritt verfolgt die Stadt das Ziel, den Service für Gewerbetreibende weiter zu verbessern und dauerhaft sicherzustellen. „Mit der Übertragung geht ein Servicegewinn einher, damit Gewerbetreibende den Service erhalten, den sie verdienen. Dank der Personalaufstellung im Landratsamt wird zukünftig auch in der Urlaubszeit immer ein Ansprechpartner da sein“, erklärt Stefan Aschenbrenner, Verwaltungsleiter der Stadtverwaltung Sondershausen.

Die Zweckvereinbarung sieht vor, dass die Stadt sämtliche ihr obliegenden Aufgaben im Bereich des allgemeinen Gewerberechts, des Gaststättenrechts sowie des Spielhallenrechts an den Landkreis überträgt. Grundlage hierfür sind unter anderem die Thüringer Zuständigkeitsermächtigungsverordnung Gewerbe (ThürZustErmGeVO), das Thüringer Gaststättengesetz (ThürGastG) sowie das Thüringer Spielhallengesetz (ThürSpielhallenG). Die Übertragung umfasst alle mit diesen Aufgaben verbundenen Befugnisse.

Der Kyffhäuserkreis verpflichtet sich, die übernommenen Aufgaben künftig durch seine Gewerbebehörde zu erfüllen. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und bürgernahen Aufgabenerledigung ist vorgesehen, beim Landkreis eine zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung einzurichten.

Mit der Entscheidung des Stadtrates wird eine langfristige und verlässliche Struktur geschaffen, die sowohl den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden als auch den organisatorischen Anforderungen der Verwaltung gerecht wird.