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Berlin. Die Steuererklärung zu machen, ist vielen lästig - wer früh dran ist, erhält aber schneller seine Rückzahlung. Ab wann sich das lohnt.
Manche freuen sich darauf, für andere wiederum ist es ein zwingender, aber unschöner Termin wie beim Zahnarzt: die Steuererklärung. Laut Statistischem Bundesamt erhält man im Schnitt 1095 Euro zurück. 2024 muss man seine Steuererklärung bis spätestens 2. September abgeben. Aber natürlich geht das auch schon früher. Nur: Lohnt sich das?
Grundsätzlich gilt: Wer seine Lohnsteuerbescheinigung 2023 hat, kann starten. Es ergibt durchaus Sinn, nicht gleich im Januar loszulegen, sondern bis Anfang März mit der Steuererklärung zu warten. Der Grund ist einfach: Arbeitgeber und Versicherungen haben jedes Jahr bis Ende Februar Zeit, ihre Unterlagen beim Finanzamt einzureichen. Insbesondere wenn man die vorausgefüllte Steuererklärung nutzt, ist es besser abzuwarten, bis alle Daten gemeldet sind. Ein weiterer Vorteil: Man selbst hat auch genug Zeit, um beispielsweise auf die Nebenkostenabrechnungen zu warten, und kann diese dann gleich mit einreichen.
Berlin. Bis zum Sommer muss die Steuererklärung für 2023 fertig sein. Aber dieses Jahr darf man sie später abgeben - aus einem einfachen Grund.
Wer eine Steuererklärung für das Jahr 2023 abgeben muss, hat dafür bis zum 31. August 2024 Zeit. Aber dieses Jahr gilt eine besondere Ausnahme: Da der 31. August auf ein Wochenende fällt, verschiebt sich das Zeitfenster für die Abgabe der Einkommensteuererklärung auf den nächsten Werktag. Daher hat man dieses Jahr bis zum Montag, 2. September, Zeit, seine Steuer zu machen.
Und es gibt noch eine Ausnahme, die die Frist verlängert. Und zwar: Wer seine Steuererklärung durch einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder andere zur Beratung befugte Personen erstellen lässt, hat in Deutschland sogar bis zum 2. Juni 2025 Zeit. Also fast ein ganzes Jahr mehr.
Berlin. Wer Steuern hinterzieht, muss mit einer Strafe oder sogar Gefängnis rechnen. Oder etwa nicht? So kommt man straffrei davon.
Die Steuererklärung muss man jedes Jahr machen. Vergisst man die oder ist zu spät dran, zeigt sich das Finanzamt meist kulant und räumt einem eine längere Frist ein. Anders sieht es jedoch aus, wenn man Steuern absichtlich nicht zahlt. Dann macht man sich strafbar. Wann ist aber eine Steuerhinterziehung besonders schwer?
Eine „besonders schwere“ Steuerhinterziehung liegt in der Regel dann vor, wenn der Täter Steuern in „großem Ausmaß“ hinterzieht. Laut Rechtsprechung ist das der Fall, wenn man 50.000 Euro oder mehr hinterzieht. Und der Steuerhinterzieher muss jahrelang vor einer Strafe bangen. Lange lag die Verjährung für eine besonders schwere Steuerhinterziehung bei zehn Jahren. 2020 aber wurde die Frist auf 15 Jahre angehoben.
Berlin. Eine Wärmepumpe ist teuer, doch der Einbau wird vom Staat gefördert. Und man kann sie sogar von der Steuer absetzen. Wie das geht.
Eine Wärmepumpe kostet schnell mehrere Zehntausend Euro. Doch die muss man in der Regel nicht allein stemmen - der Staat fördert den Einbau mit bis zu 70 Prozent der Kosten. Und es gibt sogar die Möglichkeit, die Wärmepumpe bei der Steuererklärung abzusetzen.
Wenn man als Haus- oder Wohnungseigentümer eine Wärmepumpe in einer selbst genutzten Immobilie installieren lässt, kann man von einer im Jahr 2020 eingeführten Spezialregelung des Steuerrechts profitieren. Dabei geht es um den sogenannten Klimabonus. Bis zu 20 Prozent der Kosten der Wärmepumpe können über einen Zeitraum von drei Jahren von der Einkommensteuer abgezogen werden. Maximal zahlt man dadurch 40.000 Euro weniger Steuern.
Berlin. Wie bekommt man von der Steuer mehr zurück: Mit der Homeoffice-Pauschale oder dem häuslichen Arbeitszimmer? Das sagt der Steuerexperte.
Die Steuererklärung steht an - und man stellt sich die Frage: Soll ich mein Arbeitszimmer daheim besser über die Homeoffice-Pauschalevon der Steuer absetzen oder doch eher als häusliches Arbeitszimmer?
Hat man kein abgeschlossenes Arbeitszimmer, sondern nur eine Arbeitsecke, also nur einen Teil eines Raums, kann man nur die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro am Tag für maximal 210 Tage im Jahr 2023 von der Steuer absetzen. Grundsätzlich gilt: Entweder häusliches Arbeitszimmer absetzen oder die Homeoffice-Pauschale. Beides geht nicht.
Berlin. Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn. 538 Euro darf man dann im Monat verdienen. Wie man noch mehr bekommt, erklärt der Steuerexperte.
Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 41 Cent pro Stunde auf 12,41 Euro an. Gleichzeitig steigt damit auch das Gehalt und die Einkommensgrenze für Minijobber. Sie dürfen dann monatlich anstatt 520 Euro insgesamt 538 Euro verdienen. Doch der Steuerexperte Steuerfabi kennt ein paar Tricks, mit denen Minijobber noch mehr verdienen dürfen - steuerfrei.
Eigentlich dürfen Minijobber ab dem kommenden Jahr nicht mehr verdienen als 538 Euro pro Monat. Das ist die gesetzliche Obergrenze. Eigentlich. Denn wer an Feiertagen arbeitet, der kann einen Feiertagszuschlag bekommen. Das ist zwar nicht verpflichtend, doch so kann man in seinem Minijob zum Beispiel mehr als 400 Euro pro Tag verdienen und auch pro Monat damit mehr als 538 Euro.