Nach dem Ersten Weltkrieg wurde in vielen Gemeinden des heutigen Saarlandes neue Verordnungen zur Mistelbekämpfung in der Obstbaumpflege erlassen. Auf die Pflichten wurden nach dem Zweiten Weltkrieg durch eine neue Verordnung hingewiesen. Gleichzeitig wurde die Höhe des Mistelprotokolls neu festgelegt. Nach der Rückgliederung gab es weitere amtliche Erlasse. In der letzten der Gemeinde Rubenheim vom 15. Juli 1961 hieß es erneut, dass die "Misteln auf Bäumen und Gehölzen zu beseitigen" sind. Weiter hieß es: "Die Äste bzw. Bäume sind dabei unverzüglich nach Entfernung zu verbrennen".
Aus einer Bekanntmachung vom 17. Februar 1967 heißt es "Bei Zuwiderhandlungen wird mit Zwangsmaßnahmen gegen die Säumigen vorgegangen. Dabei weisen wir darauf hin, daß im Einzelfall ein Zwangsgeld bis zu 150 DM festgesetzt werden kann." In anderen Dörfern der heutigen Gemeinde sah es kaum anders aus. Den Bäumen tat es gut, Misteln waren selten zu finden.
Seit den 1970er Jahren entfallen in allen Dörfern die Zwangsmaßnahmen. Das führte dazu, dass diese Obstbaumpflege allgemein wegfällt sodass sich die Schmarotzer ungehindert verbreiten konnten, ja regelrecht zu einer Landschaftsplage werden.
Viele "Streuobstwiesen" wurden in den Besitz der Öffentlichkeit innerhalb des Biosphärenreservat übernommen. Öffentlich zeigt sich dieser Besitz als Mistelparadies - für viele Obstbaumbesitzer kein Grund mehr, die Bäume vor den Schmarotzern zu schützen. Hinzu kam seit wenigen Jahrzehnten, dass die Mistel als Weihnachtsschmuck in Mode kam. Hin und wieder wird die Pflanze deshalb als schützenswert eingestuft.
Dennoch darf nur empfohlen werden, diese Schmarotzer auszurotten, am besten in der Zeit bis zum 1. März. Beim Sammeln von Weihnachtsmisteln ist zu empfehlen, auch die dazugehörigen Astteile mit abzuschneiden. Eine Abbildung zeigt uns die Folgen der unterlassenen Obstbaumpflege: Die Apfelbäume sind tot.