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Waldbrunner Nachrichten
Ausgabe 10/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Bekanntmachung Grundbesitzabgaben II. Quartal 2025

Öffentliche Steuer- und Gebührenerinnerung

Die Gemeindekasse Waldbrunn (Westerwald) macht darauf aufmerksam, dass am 15.05.2025 die

Grundbesitzabgaben für das II. Quartal 2025

und die

Gewerbesteuervorauszahlung für das II. Quartal 2025

fällig waren.

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden gebeten, soweit noch nicht geschehen, die fälligen Steuern und Gebühren umgehend an die Gemeindekasse Waldbrunn (Westerwald) zu zahlen, da ansonsten ein Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird.

Wir bitten darum, als Verwendungsnachweis der Zahlung ausschließlich das aktuelle Kassenzeichen (oben rechts auf dem Bescheid) anzugeben. Nur so ist eine ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung möglich.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das SEPA-Lastschriftverfahren. Die fälligen Beträge werden termingerecht abgebucht und die Einleitung eines Mahn- und Vollstreckungsverfahren wird vermieden.

Vordrucke erhalten Sie als Download auf unserer Homepage, bei dem Steueramt, der Gemeindekasse oder auf Wunsch zugesandt.

Waldbrunn (Westerwald), im Mai 2025

GEMEINDEKASSE
Waldbrunn (Westerwald)