Die Mähsaison hat begonnen und derzeit werden die Kinderspielplätze sowie alle öffentlichen Rasenflächen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gemeindebauhofs wieder in Ordnung gebracht.
Sicherlich können auch Sie nachvollziehen, dass die Hinterlassenschaften von Hunden bei diesen Arbeiten sehr störend sind. Hundekot hat auf Bürgersteigen, Kinderspielplätzen sowie in gemeindlichen Anlagen nichts zu suchen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindebauhofes sind ebenfalls nicht erfreut, wenn sie beim Unkraut entfernen in Hundehaufen treten bzw. beim Rasenmähen hiervon bespritzt werden. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme ist es sicherlich möglich, dass die Hunde so erzogen werden, dass sie ihr Geschäft auf heimischem Grund und Boden verrichten bzw. beim Spazierengehen die Hinterlassenschaften von ihren Besitzern mitgenommen werden.
Die Rechtslage ist eindeutig. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz untersagen die Verschmutzung mit Hundekot. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeldverfahren nach dem KrW-/AbfG und dem dazu erlassenen Bußgeldkatalog "Umweltschutz" mit Geldbußen zwischen 15 und 100 € (im Einzelfall auch mit einem höheren Bußgeld).