Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) hat am 26. Februar 2026 im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) von 280 % auf 320 % rückwirkend zum 01. Januar 2026 beschlossen. Diese Maßnahme dient der finanziellen Stabilisierung der Gemeindefinanzen und der Sicherstellung der Erfüllung kommunaler Aufgaben.
Da der Haushalt 2026 durch die Aufsichtsbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg genehmigt und am 20. Mai 2026 rechtskräftig geworden ist, werden nun die entsprechenden Grundsteuerbescheide angepasst.
Hierzu möchten wir Sie über folgende Punkte informieren: | |
| 1. | Nachforderungen der vergangenen Quartale |
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| Die Grundsteuer für die ersten beiden Quartale 2026 wird entsprechend des neuen Hebesatzes nachberechnet. |
| 2. | Anpassung zukünftiger Zahlungen |
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| Alle noch ausstehenden Zahlungen werden ebenfalls auf Grundlage des neuen Hebesatzes angepasst. |
| 3. | Nachforderungen bei Eigentumswechsel |
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| Sollten zwischenzeitlich Eigentumswechsel stattgefunden haben, werden auch Nachforderungen bei den ehemaligen Eigentümern berücksichtigt und entsprechende Anpassungen bei den neuen Eigentümern vorgenommen. |
| 4. | Versand der neuen Bescheide |
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| Sie erhalten im Laufe des Juni 2026 die aktualisierten Steuerbescheide. Bitte beachten Sie, dass diese sowohl Nachforderungen als auch die Anpassungen für zukünftige Zahlungen (15.08.2026/15.11.2026) enthalten. |
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Anpassungen. Sollten Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Bescheid haben oder Unterstützung bei der Berechnung benötigen, steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) gerne zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen