Ausgabe 12/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Stellenausschreibung Zentrale Dienste
Die Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt
mehrere Mitarbeiter/-innen für den Fachbereich Zentrale Dienste/Finanzwesen und den Fachbereich Ordnungswesen in Vollzeit und Teilzeit (m/w/d)
Zu den Aufgaben gehören u.a.:
- Mitarbeit im Gremiendienst (digitales Ratsinformationssystem)
- Vertretung Vorzimmer des Bürgermeisters
- Betreuung der Telefonzentrale und Erteilen allgemeiner Auskünfte
- Fundbüro und Tourismus
- Aufgaben des allgemeinen Feuerschutzes
- Mitarbeit im Versicherungswesen (Vertragsangelegenheiten und Bearbeitung von Schäden)
- Aufgaben im Bereich der Verwaltung der kommunalen Kita Regenbogenland
- Unterstützung der Fachbereichsleitungen
Anforderungen:
- abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder zum Industriekaufmann (IHK)/zur Industriekauffrau (IHK) (m/w/d)
- sehr gute Kenntnisse in MS Office, insbesondere Word und Excel
- Bereitschaft zum Dienst auch am Nachmittag (Dienstleistungstag bis 18.00 Uhr)
- Bereitschaft, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit Termine wahrzunehmen
- Führerschein Klasse B
- Erfahrungen in einer Kommunalverwaltung sind wünschenswert
- Fachkenntnisse im Bereich des allgemeinen Feuerschutzes sind wünschenswert
- Bereitschaft zum Dienst in der Tageseinsatzgruppe der Feuerwehr ist wünschenswert
Die Vergütung erfolgt je nach Aufgabenzuordnung im Rahmen der Entgeltgruppe 6 bis 8 TVöD / VKA.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 14.06.2024, 12.00 Uhr. Die Bewerbung richten Sie bitte an den Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald), Hauser Kirchweg 4, 65620 Waldbrunn (Westerwald), gerne auch per Mail an info@waldbrunn.de. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Mühl, Tel. 06479/209-17, gerne zur Verfügung. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nur dann erfolgt, sofern der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Ist dies nicht der Fall, werden die Unterlagen datenschutzgerecht vernichtet.