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Waldbrunner Nachrichten
Ausgabe 13/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Öffentliche Steuer- und Gebührenerinnerung

Die Gemeindekasse Waldbrunn (Westerwald) macht darauf aufmerksam, dass am 01.07.2023 die

Hundesteuer für das Jahr 2023

fällig ist.

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden gebeten, die fälligen Steuern fristgerecht an die Gemeindekasse Waldbrunn (Westerwald) zu zahlen, da ansonsten ein Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird.

Wir bitten darum, als Verwendungsnachweis der Zahlung ausschließlich das aktuelle Kassenzeichen (oben rechts auf dem Bescheid) anzugeben. Nur so ist eine ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung möglich.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das SEPA-Lastschriftverfahren. Die fälligen Beträge werden termingerecht abgebucht und die Einleitung eines Mahn- und Vollstreckungsverfahrens wird vermieden. Durch dieses Verfahren entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Vordrucke erhalten Sie bei dem Steueramt, der Gemeindekasse oder auf Wunsch zugesandt.

Waldbrunn (Westerwald), im Juni 2023

GEMEINDEKASSE
Waldbrunn (Westerwald)