Waldbrunn ist, wie alle Kommunen im Landkreis und in Hessen, verpflichtet, sich auf der Flucht befindliche Personen nach dem Landesaufnahmegesetz in der Gemeinde aufzunehmen.
Seit 2015 beheimatet die Gemeinde Waldbrunn zeitweise bis zu 160 Flüchtlinge. Diese wurden bisher hauptsächlich in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises, welche zum Teil privat geführt wurden, fast ausschließlich in Fussingen und Lahr, untergebracht.
Es sei gesagt, dass hier keinerlei Probleme, welche oft von Kritikern, oftmals angereichert mit menschenverachtender Polemik, angeführt werden, mit den Anliegern und Flüchtlingen bekannt sind. Eher ist es so, dass sich ein ehrenamtliches Hilfsangebot entwickelt hat, welches im hohen Maß bemerkenswert ist.
Die Verwaltung arbeitet seit längerer Zeit mit dem Landkreis Limburg-Weilburg und Unternehmen an weiteren Lösungsmöglichkeiten.
Sollte jedoch kein weiterer Wohnraum angemietet oder geschaffen werden können, kann bei der anhaltenden deutschlandweiten Flüchtlingssituation, welche durch die geopolitische Situation ausgelöst wird, eine Nutzung von kommunalen Liegenschaften (Dorfgemeinschaftshäuser und Mehrzweckhallen) in naher Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Andere Landkreise und Kreiskommunen sind bereits gezwungen, auf diese Unterbringungsmöglichkeit zurückzugreifen.
In der Presse wurde davon berichtet, dass ein Angebot an den Gemeindevorstand von einem Hauseigentümer zur Anmietung von Wohnraum an zu hohen Mietforderungen von 1.500,00 Euro gescheitert sei. Dies entspricht nicht den Tatsachen.
Hier stand die Höhe der Mietforderung und der im Verlauf der Belegung der Wohnung zu zahlenden Nebenkosten nicht zur Diskussion, sondern lediglich die vom Vermieter geforderte Mindestvertragsdauer führte dazu, dass man sich nicht einigen konnte.
Zu dieser Zeit war die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Zuweisung noch nicht akut. Die Zuteilung von Flüchtlingen auf die Gemeinde Waldbrunn, im Hinblick auf den Verteilungsschlüssel des Landkreises, im Vergleich zu anderen Kommunen, stand nicht direkt bevor. Jedoch sind die Flüchtlingsströme sehr unterschiedlich und von der geopolitischen Situation abhängig, so dass, wie im letzten Jahr befürchtet, eine größere Anzahl von Flüchtlingen in unser Land kommen könnte und untergebracht werden müsste.
Außerdem konnte der Landkreis in dieser Zeit weitere Gemeinschaftsunterkünfte in Lahr und Ellar akquirieren, welche dann ebenfalls genutzt wurden und die Gemeinden entlasteten, obwohl natürlich die Flüchtlinge in den Gemeindegebieten untergebracht wurden. Hier können die Kommunen für die gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis Limburg-Weilburg, dem Landrat und untereinander, sehr dankbar sein. Ebenso gebührt der Dank den Bürgern, die Betroffene in Privatwohnungen untergebracht haben und auch den Ehrenamtlichen, welche sich mit Rat und Tat um die geflüchteten Menschen kümmern.
Die Aufnahmekapazität der Landkreiskommunen hat sich in letzter Zeit so angeglichen, dass eine Zuweisung, auch an Waldbrunn möglich ist. Dies wurde in allen Gremiensitzungen der vergangenen Monate vom Bürgermeister mitgeteilt. Auch die Unterbringung von Geflüchteten in der Halle in Hintermeilingen wurde als eine Möglichkeit genannt.
Seit spätestens Anfang dieses Jahres zeichnete sich ab, dass eine Zuteilung von Flüchtlingen im Bereich des Möglichen liegt. Seit dem vergangenen Jahr sind der Bürgermeister, der Gemeindevorstand und ein Verwaltungsteam zusätzlich damit beschäftigt, andere, aber eben auch umsetzbare Lösungen, als die Nutzung einer Mehrzweckhalle, zu finden.
Dabei werden alle neuen Erkenntnisse, z.B. die Möglichkeit, dass der Landkreis auf gemeindeeigenen Flächen Containeranlagen errichtet, in die Überlegungen mit einbezogen. So wurden von Seiten des Bürgermeisters Flächen an den Landkreis gemeldet. Dabei handelt es sich auch um Flächen, welche von Bürgern gemeldet wurden. Leider sind die gemeldeten Flächen aufgrund von Lage, Größe und baurechtlichen Hürden nicht geeignet. Einen Bebauungsplan für eine solche Fläche aufzustellen, erfordert Zeit und ist keine Lösung für die nächsten Wochen oder Monate, da ein entsprechendes Verfahren zwischen 1,5 und 3 Jahren dauern kann.
Seit dem vergangenen Jahr gab es von Seiten des Landkreises und der Gemeinde Aufrufe in der Presse und in den Waldbrunner Nachrichten, dass Wohnraum gesucht werde und Eigentümer von ungenutztem Wohnraum und der Bereitschaft diesen an den Landkreis oder die Gemeinde zu vermieten, sich melden sollen. Hierbei wurden auch vereinseigene Flächen in Betracht gezogen.
Das Thema Ankauf von alten Gebäuden als möglicher Raum für die Unterbringung von Flüchtlingen wurde und wird ebenfalls verfolgt. Leider sind die angebotenen Gebäude, teilweise nicht ohne
höhere Investitionen für die Unterbringung mehrerer Flüchtlinge geeignet. Themen wie Brandschutz und Gebäudesicherheit machen es gerade in Altbauten schwer, die entsprechenden Voraussetzungen an Platz und Ausstattung (sanitäre Anlagen, Küchenbedarf usw.) herzustellen.
Wenn die Kommune solche Gebäude übernimmt, sind entsprechende Vorschriften einzuhalten.
In der Presse wurde ferner mitgeteilt, der Bürgermeister, der Gemeindevorstand und die Verwaltung hätten sich ein Jahr lang keine Gedanken gemacht. Dies entspricht nicht den Tatsachen und ist mehr als unbegründet, denn es werden seit längerer Zeit alle Möglichkeiten für Unterbringung ausgelotet.
Leider hat sich jedoch hierzu noch nichts ergeben, was nach Beratungen im Gemeindevorstand umsetzbar gewesen wäre. Im Gemeindevorstand wird sich regelmäßig mit der Thematik befasst und es werden Lösungsvorschläge erörtert.
Seit dem letzten Jahr wird bei Bekanntwerden von freiem Wohnraum umgehend mit den Eigentümern Kontakt aufgenommen. Nur ist die Bereitschaft Flüchtlinge aufzunehmen aufgrund verschiedener Faktoren sehr gering und angebotene Immobilien teilweise dermaßen marode, dass eine Unterbringung durch die öffentliche Hand nicht umsetzbar ist und jeden finanziell zu verantwortenden Rahmen sprengen würde.
Wir müssen uns bewusst machen, dass die Aufnahme von Flüchtlingen in allen Facetten und im Rahmen unserer Zuständigkeit eine Gemeinschaftsaufgabe ist, welcher wir uns alle stellen müssen.
Bei allen politischen Bemühungen von Bund und Land, sind leider viele Aspekte noch nicht bis zum Schluss betrachtet. Bisher lief es durch das Engagement des Landkreises, der Kommunen und des Ehrenamtes ohne größere Einschränkungen für die gemeindliche Infrastruktur und das soziale Umfeld.
Bei allen Lösungsansätzen ist die Nutzung von Mehrzweckhallen die absolute Notlösung und wird von niemandem angestrebt.
Es muss aber auch klar sein, dass im Notfall alle zusammenrücken und sich gegenseitig unterstützen müssen. Die Nutzung einer Mehrzweckhalle in der Gemeinde hat, unabhängig vom Standort, Auswirkungen auf alle Ortsteile und Institutionen.
Die Verwaltung, die gemeindlichen Gremien sowie die Bürgerinnen und Bürger müssen sich am Lösungsprozess beteiligen. Die Entscheidung über eine gangbare Lösung trifft unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen letztlich alle gemeindlichen Gremien in ihrer Zuständigkeit.
Verbale Entgleisungen mit Blick auf Entscheidungsträger und auf die freiheitlich demokratische Grundordnung sind zu verurteilen. Ich bin davon überzeugt, dass es möglich sein wird, bei der Lösungsfindung das Wohl aller Einwohnerinnen und Einwohner aber auch das der Hilfebedürftigen zu berücksichtigen.