Die Gemeindekasse Waldbrunn (Westerwald) macht darauf aufmerksam, dass am 01.07.2026 die
Hundesteuer für das Jahr 2026
fällig war und am 20.07.2026 die
Grundsteuer Nachzahlung
für die ersten beiden Quartale 2026 fällig war.
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden gebeten, soweit noch nicht geschehen, die fälligen Steuern und Gebühren umgehend an die Gemeindekasse Waldbrunn (Westerwald) zu zahlen, da ansonsten ein Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird.
Wir bitten darum, als Verwendungsnachweis der Zahlung ausschließlich das aktuelle Kassenzeichen (oben rechts auf dem Bescheid) anzugeben. Nur so ist eine ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung möglich.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das SEPA-Lastschriftverfahren. Die fälligen Beträge werden termingerecht abgebucht und die Einleitung eines Mahn- und Vollstreckungsverfahren wird vermieden.
Vordrucke erhalten Sie bei dem Steueramt, der Gemeindekasse oder auf Wunsch zugesandt.
Waldbrunn (Westerwald), im Juli 2026