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Waldbrunner Nachrichten
Ausgabe 16/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Radwegebenutzungspflicht

Die Gemeinde Waldbrunn gibt bekannt:

Radwegebenutzungspflicht

Aus gegebenem Anlass und wegen verschiedener Vorkommnisse muss die Gemeinde Waldbrunn darauf hinweisen, dass unsere Radwege benutzungspflichtig sind.

Die Radwegebenutzungspflicht ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, gemäß § 2 Absatz 4 StVO besteht die Pflicht zur Benutzung eines Radweges, wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt wird.

Sind Radfahrer und Radfahrerinnen trotzdem auf der Straße unterwegs, riskieren sie mehr als nur ein Bußgeld. Einen vorhandenen Radweg müssen Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen nutzen. Fahren sie stattdessen dennoch auf der Straße, begehen sie einen Verkehrsverstoß.

Konsequenzen bei Missachtung

Wenn Radfahrer oder Radfahrerinnen die Benutzungspflicht missachten, können sie mit Bußgeldern rechnen, abhängig von den Umständen und der Schwere des Verstoßes.

Fährt ein Fahrradfahrer oder Fahrradfahrerin auf der Straße und kollidiert mit einem Fahrzeug haftet dieser stets in vollem Umfang.

Radfahrer sollten sich stets über die aktuellen Verkehrszeichen und die geltenden Regelungen informieren, um sicher und regelkonform unterwegs zu sein.