Der Landkreis Limburg-Weilburg hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit längerer Zeit ausbleibenden abflussrelevanten Niederschläge eine Allgemeinverfügung erlassen. Seit dem 21. Juli 2026 ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) im gesamten Kreisgebiet bis auf Weiteres untersagt.
Hintergrund der Verfügung sind die derzeit sehr niedrigen Wasserstände sowie die Gefahr erheblicher Beeinträchtigungen für die Gewässerökologie, Tiere und Pflanzen. Mit der Maßnahme soll verhindert werden, dass sich die Situation durch weitere Wasserentnahmen verschärft.
Das Verbot gilt sowohl für den Gemeingebrauch als auch für den Eigentümer- und Anliegergebrauch an oberirdischen Gewässern. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können gemäß § 73 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Leider wurden auch im Gemeindegebiet Waldbrunn bereits mehrere Fälle festgestellt, in denen trotz des bestehenden Verbots Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen wurde. Hierzu zählen unter anderem Wasserentnahmen am Lasterbach sowie an der Wasserquelle am Friedhof in Fussingen.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Waldbrunn weist darauf hin, dass die Einhaltung der Allgemeinverfügung kontrolliert wird.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regelungen zu beachten und durch einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser zum Schutz unserer heimischen Gewässer beizutragen.